Im Insolvenzeröffnungsverfahren mit dem Aktenzeichen 3614 IN 10717/25 hat das Amtsgericht Charlottenburg am 8. Januar 2026 weitreichende Sicherungsmaßnahmen über das Vermögen der GEM Trust GmbH & Co. KG beschlossen. Das Unternehmen mit Sitz in der Stettiner Straße in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRA 61746 B, wird durch die persönlich haftende Gesellschafterin Bilbau Verwaltung GmbH vertreten, deren Geschäftsführer Mahmut Halis Bilici ist.
Mit Blick auf die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft ordnete das Insolvenzgericht zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenssituation die vorläufige Insolvenzverwaltung an. Seit 14:30 Uhr desselben Tages sind Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin untersagt, soweit sie nicht unbewegliche Vermögensgegenstände betreffen. Bereits eingeleitete Vollstreckungen wurden mit sofortiger Wirkung eingestellt, um eine weitere Schwächung der Vermögenssubstanz zu verhindern.
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellte das Gericht die Berliner Rechtsanwältin Dr. Astrid Lauterwein. Ihre Aufgabe besteht darin, das Vermögen der Gesellschaft zu überwachen, zu sichern und zu erhalten. Sie ist nicht als allgemeine Vertreterin der Schuldnerin eingesetzt, sondern nimmt eine kontrollierende und prüfende Funktion wahr. In diesem Rahmen hat sie insbesondere zu klären, ob das vorhandene Vermögen ausreicht, um die Kosten eines möglichen Insolvenzverfahrens zu decken.
Verfügungen über das Vermögen der GEM Trust GmbH & Co. KG sind seit der gerichtlichen Anordnung nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Sie ist zudem berechtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Zur ordnungsgemäßen Verwaltung der finanziellen Mittel darf sie Sonderkonten eröffnen und darüber verfügen. Die kontoführenden Kreditinstitute sind verpflichtet, ihr umfassend Auskunft zu erteilen.
Auch die Geschäftspartner der Schuldnerin wurden in die Maßnahmen einbezogen. Drittschuldner dürfen nicht mehr an die Gesellschaft leisten, sondern ausschließlich an die vorläufige Insolvenzverwalterin. Darüber hinaus ist Dr. Astrid Lauterwein befugt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten, Einsicht in Bücher und Unterlagen zu nehmen und alle Auskünfte zu verlangen, die zur Aufklärung der Vermögensverhältnisse notwendig sind.
Mit dieser Entscheidung leitet das Amtsgericht Charlottenburg eine entscheidende Phase im Verfahren ein. Die kommenden Wochen werden zeigen, ob das Insolvenzverfahren eröffnet wird oder ob sich andere rechtliche Konsequenzen ergeben. Die angeordneten Maßnahmen sollen in jedem Fall sicherstellen, dass die vorhandenen Vermögenswerte bestmöglich geschützt und die Interessen der Gläubiger gewahrt bleiben.