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Staatsanwaltschaft Freiburg

qimono / Pixabay

Staatsanwaltschaft Freiburg

750 VRs 490 Js 24700/​20 VA

Im Strafvollstreckungsverfahren gegen Diana Buhl wegen Betrugs in 45 Fällen, Urkundenfälschung und Untreue wurde gemäß §§ 73, 73c StGB die Einziehung eines Wertersatzes in Höhe von 118.226,00 Euro angeordnet. Hiervon konnten 118.226,00 Euro sichergestellt werden.

Die Verurteilte arbeitete für den Caritasverband Breisgau-Hochschwarzwald als Leitung von Pflegewohngemeinschaften und Pflegewohngruppen. Die Verurteilte beschloss, spätestens ab dem 31.08.2018 verschiedene Leistungen, die durch den Caritasverband erbracht wurden, anzubieten und sich die Bezahlung auf das eigene Konto zu überweisen oder in bar auszahlen zu lassen. Hierdurch verschaffte sie sich eine fortlaufende Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Umfang.

Die Geschädigten werden aufgefordert, sich mit der Staatsanwaltschaft Freiburg, Heinrich-von-Stephan-Str. 1, 79100 Freiburg, zum Aktenzeichen 750 VRs 490 Js 24700/​20 (VA) binnen 6 Monaten schriftlich in Verbindung zu setzen.

 

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