Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Noratis Wohnen GmbH hat das Amtsgericht Frankfurt am Main eine wichtige Klarstellung vorgenommen. Unter dem Aktenzeichen 810 IN 1947/25 N 33 wurde der ursprünglich am 30. Dezember 2025 erlassene Beschluss am 6. Januar 2026 berichtigt und präzisiert.
Demnach wurde die vorläufige Eigenverwaltung ausdrücklich nicht im Rahmen eines Schutzschirmverfahrens angeordnet. Diese Ergänzung stellt klar, dass die Noratis Wohnen GmbH zwar weiterhin unter vorläufiger Eigenverwaltung steht, die besonderen Voraussetzungen und Privilegien eines Schutzschirmverfahrens jedoch keine Anwendung finden. Alle übrigen Anordnungen des ursprünglichen Beschlusses vom 30. Dezember 2025 bleiben unverändert in Kraft.
Die Noratis Wohnen GmbH mit Sitz in Eschborn ist im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter der Nummer HRB 102252 eingetragen und wird durch ihren Geschäftsführer Kim Niklas Andersson vertreten. Das Unternehmen ist vor allem im Bereich Wohnimmobilien tätig und steht nun vor der Aufgabe, die laufende Eigenverwaltung ohne den rechtlichen Rahmen eines Schutzschirmverfahrens fortzuführen.
Die Berichtigung des Beschlusses hat vor allem rechtliche Bedeutung, da sie die Einordnung des Verfahrens eindeutig festlegt und damit auch die Erwartungen von Gläubigern, Geschäftspartnern und Investoren präzisiert. Der vollständige berichtigte Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Mit dieser Entscheidung unterstreicht das Amtsgericht Frankfurt am Main die formale Trennung zwischen vorläufiger Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren und schafft Klarheit über den weiteren Verlauf des Insolvenzverfahrens der Noratis Wohnen GmbH.
gehen die monatlichen Mieten in die Insolvenzmasse oder werden diese extra verwaltet,Das Gthaben von den Nebenkosten der Mieter auch betroffen