Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der König-Carillo GmbH hat das Amtsgericht Esslingen unter dem Aktenzeichen 11 IN 679/25 eine abschließende Entscheidung getroffen. Das Unternehmen mit Sitz in der Kirchheimer Straße 65 in 73265 Dettingen ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter der Nummer HRB 795036 eingetragen und wird von der Geschäftsführerin Susanne König-Carillo vertreten.
Die König-Carillo GmbH hatte einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen gestellt. Zunächst waren mit Beschluss vom 24. Oktober 2025 Sicherungsmaßnahmen angeordnet worden, um mögliche nachteilige Veränderungen der Vermögenslage zu verhindern. Diese Maßnahmen hob das Insolvenzgericht jedoch mit Beschluss vom 2. Januar 2026 wieder auf, nachdem sich im weiteren Verlauf des Verfahrens die wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens geklärt hatten.
Ebenfalls mit Beschluss vom 2. Januar 2026 wies das Amtsgericht Esslingen den Insolvenzantrag der Schuldnerin mangels Masse ab. Damit stellte das Gericht fest, dass das vorhandene Vermögen der König-Carillo GmbH nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Eine Verfahrenseröffnung kam daher rechtlich nicht in Betracht.
Die Gesellschaft wurde im Verfahren durch die Rechtsanwälte Grub, Brugger & Partner aus Stuttgart vertreten. Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung ist beim Insolvenzgericht Esslingen einsehbar. Mit der Abweisung des Antrags endet das Insolvenzeröffnungsverfahren formell, während die Gesellschaft nun außerhalb eines Insolvenzverfahrens mit den Folgen ihrer finanziellen Situation umgehen muss.