Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Initiativgruppe Kindertagesstätte „Kita Kunterbunt“ e.V. hat das Amtsgericht Chemnitz unter dem Aktenzeichen 303 IN 2237/25 am 7. Januar 2026 eine zentrale Entscheidung getroffen. Der Verein mit Sitz am Louis-Riedel-Weg 19 in 09423 Gelenau im Erzgebirge ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Chemnitz unter der Nummer VR 4537 eingetragen und betreibt eine Kindertagesstätte mit regionaler Bedeutung.
Mit Beschluss vom 7. Januar 2026 um 09:37 Uhr wurde Katrin Hahn, ansässig in der Dresdner Straße 86 in 09130 Chemnitz, zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt. Sie übernimmt damit die Aufgabe, die wirtschaftlichen Verhältnisse des Vereins zu prüfen, das vorhandene Vermögen zu sichern und einen geordneten Ablauf des Verfahrens zu gewährleisten. Die Bestellung markiert einen wichtigen Schritt zur Stabilisierung der finanziellen Situation und zur Klärung der weiteren Perspektiven des Vereins.
Zugleich ordnete das Insolvenzgericht einen allgemeinen Zustimmungsvorbehalt an. Verfügungen des Vereins über Gegenstände der Insolvenzmasse sind damit nur noch wirksam, wenn sie zuvor von der vorläufigen Insolvenzverwalterin genehmigt wurden. Auch die Schuldner des Vereins sind verpflichtet, Leistungen ausschließlich an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu erbringen, sofern diese nicht ausdrücklich einer Zahlung an den Verein selbst zustimmt. Durch diese Maßnahme soll verhindert werden, dass sich die Vermögenslage weiter verschlechtert oder unkontrollierte Abflüsse entstehen.
Der entsprechende Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Chemnitz zur Einsicht für die Beteiligten aus. Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist der Grundstein für eine transparente Aufarbeitung der wirtschaftlichen Situation des Vereins gelegt, wobei nun geprüft wird, ob und in welcher Form der Betrieb der Kindertagesstätte künftig gesichert oder neu ausgerichtet werden kann.