Die Bedrohung durch Drohnen nimmt in den bayerischen Justizvollzugsanstalten spürbar zu. Nach Angaben des Bayerisches Staatsministerium der Justiz werden immer häufiger unbemannte Fluggeräte über oder nahe Gefängnisgeländen gesichtet. Die Sorge: Mit Drohnen könnten Drogen, Mobiltelefone oder sogar Waffen eingeschmuggelt werden – im Extremfall seien laut Ministerium sogar Gefängnisausbrüche denkbar.
Die Zahlen zeigen eine klare Entwicklung. Während im Jahr 2023 lediglich sechs Drohnen-Sichtungen gemeldet wurden, stieg die Zahl 2024 auf zwölf. Im Jahr 2025 registrierte das Ministerium bis Anfang Dezember bereits 19 entsprechende Vorfälle. Die Tendenz sei eindeutig steigend, heißt es aus Sicherheitskreisen.
„Mitunter große Gefahren“
Nach Einschätzung des Justizministeriums gehen von den Drohnen vielfältige Risiken aus. Neben der unerlaubten Anfertigung von Fotos und Videos – etwa zur Ausspähung von Sicherheitsstrukturen – stehen vor allem Schmuggelaktionen im Fokus der Behörden. Moderne Drohnen könnten gezielt Pakete abwerfen oder an Seilen in Innenhöfe ablassen.
Besonders alarmierend: Das Ministerium hält es für technisch möglich, dass leistungsstarke Drohnen Lasten von bis zu 100 Kilogramm transportieren können. Damit rückt auch die Unterstützung von Fluchtversuchen zumindest theoretisch in den Bereich des Möglichen.
Abwehr statt Täterermittlung
Da es in der Praxis meist nicht gelingt, die Drohnenpiloten ausfindig zu machen, konzentriert sich die Strategie auf die Detektion und Abwehr der Fluggeräte selbst. In der Justizvollzugsanstalt Amberg kommt bereits eine spezielle Detektionsanlage zum Einsatz, die Drohnen in einem Radius von rund 100 Metern um das Gefängnisgelände erkennen kann. Nach einer erfolgreichen Testphase soll ein solches System auch in der Justizvollzugsanstalt Straubing installiert werden.
Zusätzlich verfügen derzeit acht bayerische Gefängnisse über das Abwehrsystem „Dropster“. Dabei handelt es sich um eine Art Netz-Gewehr, mit dem Drohnen vom Himmel geholt werden sollen. Bislang blieb der Einsatz allerdings erfolglos: Entweder waren die Drohnen zu kurz im Sichtfeld oder sie flogen in zu großer Höhe, um getroffen zu werden.
Sicherheitsproblem mit Zukunft
Die zunehmenden Drohnen-Sichtungen zeigen, dass der technologische Fortschritt neue Herausforderungen für den Strafvollzug mit sich bringt. Während Gefängnisse traditionell auf hohe Mauern, Zäune und Überwachung setzen, verlagert sich die Bedrohung zunehmend in den Luftraum. Das Justizministerium sieht deshalb weiteren Handlungsbedarf – sowohl bei der technischen Ausstattung als auch bei rechtlichen und organisatorischen Maßnahmen.
Klar ist: Drohnen sind längst kein Randphänomen mehr. Für Bayerns Gefängnisse entwickeln sie sich zu einem ernstzunehmenden Sicherheitsfaktor, der den Strafvollzug nachhaltig verändern könnte.