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Insolvenzantrag der Münster Verwaltungsgesellschaft mbH mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Mönchengladbach hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Münster Verwaltungsgesellschaft mbH eine abschließende Entscheidung getroffen. Das Verfahren wurde unter dem Aktenzeichen 46 IN 48/25 geführt. Die Gesellschaft mit Sitz in der Immelmannstraße 69 in 41069 Mönchengladbach ist im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter der Nummer HRB 3050 eingetragen und wird gesetzlich durch ihren Geschäftsführer Werner Willi Münster vertreten.

Gegenstand des Verfahrens war der von der Schuldnerin selbst gestellte Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen. Der Antrag datierte vom 24.11.2025 und ging am 25.11.2025 beim zuständigen Insolvenzgericht ein. Nach Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft kam das Gericht jedoch zu dem Ergebnis, dass keine ausreichende Vermögensmasse vorhanden ist, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.

Mit Beschluss vom 18.12.2025 wurde der Insolvenzantrag daher mangels Masse abgewiesen. Diese Entscheidung bedeutet, dass kein Insolvenzverfahren eröffnet wird und weder ein Insolvenzverwalter bestellt noch eine Insolvenzmasse gebildet wird. Die Abweisung verdeutlicht, dass die finanziellen Mittel der Gesellschaft nicht einmal ausreichen, um die Mindestkosten eines förmlichen Insolvenzverfahrens zu tragen.

Mit dem Beschluss hat das Amtsgericht Mönchengladbach das Verfahren endgültig abgeschlossen und festgestellt, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Durchführung eines Insolvenzverfahrens im Falle der Münster Verwaltungsgesellschaft mbH nicht erfüllt sind.

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