Das Amtsgericht Dortmund hat das Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der K-PLUS Verwaltungs GmbH mit Sitz in der Zechenstraße 6 a in 44536 Lünen durch Beschlüsse vom 04.01.2026 abgeschlossen. Das Verfahren wurde unter dem Aktenzeichen 257 IN 143/25 geführt. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter der Nummer HRB 17427 eingetragen und wird gesetzlich durch ihren Geschäftsführer Stephan Arens vertreten. Unternehmensgegenstand ist die Verwaltung eines oder mehrerer Unternehmen, die Fertiggaragen und Häuser errichten.
Im ersten Schritt hob das Insolvenzgericht die zuvor am 14.11.2025 angeordneten Sicherungsmaßnahmen auf. Diese Maßnahmen hatten der vorläufigen Absicherung des schuldnerischen Vermögens während des laufenden Insolvenzeröffnungsverfahrens gedient. Mit der Aufhebung entfielen die entsprechenden Beschränkungen. Zugleich stellte das Gericht klar, dass die Verfügungsbefugnis des vorläufigen Insolvenzverwalters, Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger, insoweit bestehen bleibt, wie dies zur Erfüllung seiner Pflichten nach § 25 Absatz 2 der Insolvenzordnung erforderlich ist. Damit sollte sichergestellt werden, dass noch notwendige Abwicklungs- und Abrechnungsmaßnahmen ordnungsgemäß durchgeführt werden können.
Ebenfalls mit Beschluss vom 04.01.2026 entschied das Amtsgericht Dortmund über den von der Schuldnerin selbst gestellten Insolvenzantrag. Der Antrag vom 12.11.2025, der am selben Tag bei Gericht eingegangen war, wurde mangels Masse abgewiesen. Nach Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse kam das Gericht zu dem Ergebnis, dass das vorhandene Vermögen der K-PLUS Verwaltungs GmbH nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.
Mit der Abweisung des Insolvenzantrags endet das Verfahren ohne Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Es erfolgt weder die Bestellung eines Insolvenzverwalters im eröffneten Verfahren noch die Bildung einer Insolvenzmasse. Die Entscheidung verdeutlicht, dass die finanziellen Mittel der Gesellschaft nicht einmal zur Deckung der Verfahrenskosten ausreichen.
Mit den Beschlüssen vom 04.01.2026 hat das Amtsgericht Dortmund das Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der K-PLUS Verwaltungs GmbH endgültig abgeschlossen und festgestellt, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für eine insolvenzrechtliche Abwicklung nicht vorliegen.