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Insolvenzantrag gegen die Glücksplätze UG mangels Masse abgewiesen und Sicherungsmaßnahmen aufgehoben

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Freiburg im Breisgau hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Glücksplätze UG haftungsbeschränkt zwei aufeinanderfolgende Entscheidungen getroffen, die das Verfahren abschließend beenden. Das Verfahren wurde unter dem Aktenzeichen 8 IN 667/25 geführt. Die Gesellschaft mit Sitz in der Weihermattstraße 10 A in 79295 Sulzburg ist im Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg unter der Nummer HRB 732420 eingetragen und wird durch ihren Geschäftsführer Jan Stephan Naß vertreten.

Zunächst hob das Insolvenzgericht mit Beschluss vom 05.01.2026 die zuvor am 29.10.2025 angeordneten Sicherungsmaßnahmen auf. Diese Maßnahmen hatten der vorläufigen Sicherung des schuldnerischen Vermögens gedient und sollten nachteilige Veränderungen bis zur Entscheidung über den Insolvenzantrag verhindern. Mit der Aufhebung entfielen sämtliche vorläufigen Beschränkungen, die im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens angeordnet worden waren.

Unmittelbar im Anschluss entschied das Gericht über den zugrunde liegenden Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Der von einer antragstellenden Gläubigerin gestellte Insolvenzantrag wurde mangels Masse abgewiesen. Nach Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse kam das Gericht zu dem Ergebnis, dass das vorhandene Vermögen der Schuldnerin nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Damit sind die gesetzlichen Voraussetzungen für die Durchführung eines Insolvenzverfahrens nicht erfüllt.

Mit der Abweisung des Insolvenzantrags endet das Verfahren endgültig, ohne dass es zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder zur Bestellung eines Insolvenzverwalters kommt. Eine Insolvenzmasse wird nicht gebildet, und es findet keine förmliche Abwicklung nach den Regeln der Insolvenzordnung statt.

Der Beschluss ist mit einer ausführlichen Rechtsbehelfsbelehrung versehen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen die sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Freiburg im Breisgau eingelegt werden. Maßgeblich für den Fristbeginn ist die Verkündung der Entscheidung, deren Zustellung oder die wirksame öffentliche Bekanntmachung.

Mit den Beschlüssen vom 05.01.2026 hat das Amtsgericht Freiburg im Breisgau das Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Glücksplätze UG abgeschlossen und zugleich festgestellt, dass eine insolvenzrechtliche Abwicklung aufgrund fehlender Masse nicht möglich ist.

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