Das Amtsgericht Charlottenburg hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der fangestate AG eine abschließende Entscheidung getroffen. Das Verfahren wurde unter dem Aktenzeichen 36f IN 7590/24 geführt. Die Gesellschaft mit Sitz in der Fehrbelliner Straße 91 in 10119 Berlin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 247938 eingetragen und wird durch ihren Vorstand Jeff Jekan vertreten.
Gegenstand des Verfahrens war der von einem Gläubiger gestellte Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft. Nach eingehender Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse kam das Insolvenzgericht zu dem Ergebnis, dass keine ausreichende Vermögensmasse vorhanden ist, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Aus diesem Grund wurde der Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen.
Mit dieser Entscheidung endet das Insolvenzantragsverfahren ohne die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Es wird weder ein Insolvenzverwalter bestellt noch eine Insolvenzmasse gebildet. Die Abweisung verdeutlicht, dass die finanziellen Mittel der fangestate AG nicht ausreichen, um selbst die Mindestkosten eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens zu tragen.
Der Beschluss ist mit einer ausführlichen Rechtsbehelfsbelehrung versehen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen die sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Charlottenburg eingelegt werden. Maßgeblich für den Fristbeginn ist die Verkündung der Entscheidung, deren Zustellung oder die wirksame öffentliche Bekanntmachung.
Mit dem Beschluss vom 13.10.2025 hat das Amtsgericht Charlottenburg das Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der fangestate AG formell abgeschlossen und festgestellt, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Durchführung eines Insolvenzverfahrens nicht vorliegen.