Das Strafverfahren wird von den Strafverfolgungsbehörden des Kantons Wallis eingeleitet, konkret durch die zuständige Staatsanwaltschaft, nachdem Polizei und Untersuchungsrichter den Fall geprüft haben.
Warum wird das Verfahren eingeleitet?
Ein Strafverfahren ist zwingend, wenn bei einem Ereignis dieser Größenordnung der Verdacht auf strafbares Verhalten besteht. Im Fall des Feuers in der Bar „Le Constellation“ gibt es einen solchen Anfangsverdacht aus mehreren Gründen:
Erstens kam es zu außergewöhnlich vielen Todesopfern und Schwerverletzten. Bei 40 Toten und 119 Verletzten ist die Justiz verpflichtet zu prüfen, ob menschliches Fehlverhalten – etwa durch Unterlassungen oder Sicherheitsmängel – zu der Katastrophe beigetragen hat.
Zweitens richten sich die Ermittlungen gegen die Betreiber der Bar, weil sie rechtlich für den Betrieb, die Sicherheit der Gäste und die Einhaltung von Brandschutzvorschriften verantwortlich sind. Dazu zählen unter anderem Fluchtwege, maximale Besucherzahlen, technische Anlagen und organisatorische Maßnahmen im Notfall.
Drittens bestehen offenbar konkrete Hinweise, dass es Versäumnisse gegeben haben könnte. Deshalb wirft die Staatsanwaltschaft dem Ehepaar fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung sowie fahrlässige Verursachung einer Feuersbrunst vor. Fahrlässigkeit bedeutet dabei nicht Vorsatz, sondern dass mögliche Gefahren hätten erkannt und verhindert werden müssen.
Wichtig dabei:
Die Einleitung eines Strafverfahrens ist keine Verurteilung, sondern dient der umfassenden Aufklärung. Die Staatsanwaltschaft muss klären,
– ob Sicherheitsauflagen eingehalten wurden,
– ob es bauliche oder organisatorische Mängel gab,
– ob diese Mängel ursächlich für den Tod und die Verletzungen waren.
Erst nach Abschluss der Ermittlungen entscheidet sich, ob es zu einer Anklage kommt oder das Verfahren eingestellt wird. In Katastrophenfällen dieser Art ist die Einleitung eines Strafverfahrens rechtlich üblich und notwendig, um Verantwortung, Ursachen und mögliche Pflichtverletzungen eindeutig festzustellen.