Unter dem Aktenzeichen 59 IN 544/25 hat das Amtsgericht Halle (Saale) am 29.12.2025 eine weitreichende Entscheidung im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der DOMO Caproleuna GmbH getroffen. Die Gesellschaft hat ihren Sitz im Industriekomplex Leuna, Bau 3101 – Am Haupttor, 06237 Leuna, und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stendal unter der Nummer HRB 207846 eingetragen. Gesetzlich vertreten wird die Schuldnerin durch ihre Geschäftsführer Dr. Michael Greczmiel und Vedran Kujundzic.
Bereits am 26.12.2025 um 10:00 Uhr hatte das Insolvenzgericht zur Sicherung des Vermögens der Antragstellerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet. Diese Maßnahme dient der Verhinderung nachteiliger Veränderungen der Vermögenslage bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens und stellt einen zentralen Schritt zur Stabilisierung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens dar.
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist eine erhebliche Einschränkung der Verfügungsbefugnis der Schuldnerin verbunden. Verfügungen über das Vermögen der DOMO Caproleuna GmbH sind seitdem nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Dadurch soll gewährleistet werden, dass keine Vermögenswerte ohne Kontrolle veräußert oder anderweitig disponiert werden.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther bestellt, der seine Kanzlei am Franzosenweg 20 in 06112 Halle (Saale) betreibt. Er übernimmt die Aufgabe, das schuldnerische Vermögen zu überwachen und zu sichern sowie die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft eingehend zu prüfen.
Darüber hinaus wurden die Schuldner der Antragstellerin ausdrücklich aufgefordert, Leistungen nur noch unter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses zu erbringen. Diese Anordnung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 3 InsO dient der Sicherung der Insolvenzmasse und verhindert unzulässige Zahlungen an die Schuldnerin.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Die Entscheidung ist mit einer Rechtsmittelbelehrung versehen. Gegen den Beschluss kann die Antragstellerin innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen die sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Halle (Saale) einlegen. Darüber hinaus steht dieses Rechtsmittel auch den Gläubigern offen, sofern das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens geltend gemacht werden soll.
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung hat das Amtsgericht Halle (Saale) die Grundlage für eine geordnete Prüfung und Sicherung der Vermögenswerte der DOMO Caproleuna GmbH geschaffen und den weiteren Verlauf des Insolvenzantragsverfahrens strukturiert vorbereitet.