Staatsanwaltschaft München
II 76 Js 450/24
Im gegenständlichen Verfahren wurde gegen folgende Personen rechtskräftig eine Einziehung angeordnet: Person Reichel Reinhard, geb am 02.08.1967 und Reichel, Nathalie Yvonne, geb. am 22.01.1970 wegen Bankrott Entscheidung Amtsgericht München vom 12.08.2025, Az: 1121 Cs 76 Js 450/24 rechtskräftig seit 12.08.2025. Nach der genannten Entscheidung könnte Ihnen als Anspruchsinhaber aus d. der Verurteilung zugrunde liegenden Tat(en) ein Entschädigungsanspruch gegen den Verurteilten zustehen. Der Verurteilung liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Bereits seit Juli 2017 konnten die Verurteilten Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr vollumfänglich und regelmäßig nachkommen. In Kenntnis der drohenden Zahlungsunfähigkeit übergab der Verurteilte, vermutlich an Ihrem gemeinsamen Wohnort in Hebertshausen-Ampermoching, im November 2022 und Januar 2023 der anderweitig Verfolgten Nathalie Reichel insgesamt 15.500,00 Euro in bar, damit diese das Bargeld auf ihr Konto bei der Kreisstadtsparkasse München-Starnberg-Ebersberg, einzahlt und damit Forderungen Ihrer Geschäftspartner gegen Sie begleicht. Damit schmälerten die Verurteilten Ihre liquiden Mittel, die im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 35 InsO zur Insolvenzmasse gehört hätten. Diese Mitteilung erfolgt, um Ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, Ihre Rechte auf Entschädigung bei der Staatsanwaltschaft München II geltend zu machen. Bitte beachten Sie, dass mit dem Tag der Veröffentlichung dieser Benachrichtigung eine sechsmonatige Frist zur Anmeldung Ihrer Ansprüche in Gang gesetzt wird. Machen Sie Ihre Ansprüche binnen der genannten Frist nicht geltend, wird der Staat Eigentümer der bei Vollstreckung der Einziehung beigetriebenen Wertersatzbeträge. Für die Vorgehensweise zur Anmeldung Ihrer Ansprüche finden Sie wichtige Hinweise unter: https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/staatsanwaltschaft/augsburg/antraege_formulare.php. Für Sie zutreffend ist hier der Fall 2.1: Geschädigtenmitteilung Wertersatzeinziehung. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen aus rechtlichen Gründen keine Auskunft über den Stand des Verfahrens erteilen können. Wir dürfen Sie auch nicht über Ihr weiteres Vorgehen beraten. Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen und nicht möglich, Auskünfte über etwaige Erfolgsaussichten des Entschädigungsverfahrens zu geben. Bitte sehen Sie deshalb von Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.
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