Silvester ohne Feuerwerk? Für viele kaum vorstellbar. Jedes Jahr zum Jahreswechsel ziehen Raketen, Böller und Batterien den Himmel in ihren Bann. Doch so ausgelassen das Knallen wirkt – in Deutschland ist das Zünden von Feuerwerk streng geregelt. Wer die Regeln missachtet, riskiert empfindliche Strafen.
Der erlaubte Zeitraum ist klar begrenzt
Grundsätzlich darf privates Silvester-Feuerwerk der Kategorie F2 ausschließlich vom 31. Dezember, 0 Uhr, bis zum 1. Januar, 24 Uhr gezündet werden. Außerhalb dieses Zeitfensters ist das Abbrennen ohne Sondergenehmigung verboten. Viele Städte und Gemeinden legen zusätzlich genauere Uhrzeiten fest, etwa von 18 Uhr bis 3 Uhr. Wer früher oder später zündet, handelt ordnungswidrig – mit teils hohen Bußgeldern.
Verkaufszeiten sind nicht gleich Zündzeiten
Auch wenn Feuerwerkskörper bereits zwischen dem 29. und 31. Dezember verkauft werden dürfen, heißt das nicht, dass sie sofort gezündet werden dürfen. Der Verkauf dient lediglich der Vorbereitung auf Silvester – das Knallen bleibt auf den Jahreswechsel beschränkt.
Böllerverbote und Sperrzonen beachten
Besonders wichtig: In sensiblen Bereichen ist Feuerwerk grundsätzlich verboten. Dazu zählen unter anderem die Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Fachwerk- oder Reetdachhäusern. Zusätzlich richten viele Städte spezielle Böllerverbotszonen ein – häufig in Innenstädten oder an bekannten Treffpunkten. Wer dort zündet, muss ebenfalls mit hohen Geldstrafen rechnen.
Nicht jedes Feuerwerk ist erlaubt
Zugelassen sind ausschließlich Feuerwerkskörper mit BAM- oder CE-Kennzeichnung, die den Kategorien I oder II angehören.
– Kategorie I (z. B. Wunderkerzen, Knallerbsen, Tischfeuerwerk): ab 12 Jahren erlaubt
– Kategorie II (z. B. Raketen, Batterien, Böller): ab 18 Jahren erlaubt
Illegale Feuerwerkskörper – etwa besonders laute Importböller – sind strikt verboten.
Hohe Strafen bei Verstößen
Wer unerlaubtes Feuerwerk zündet oder illegale Knallkörper besitzt, muss mit einem Verfahren wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffrecht rechnen. Die möglichen Geldstrafen können bis zu 50.000 Euro betragen. Zusätzlich werden verbotene Feuerwerkskörper beschlagnahmt und vernichtet – die Kosten dafür trägt der Verursacher.
Haftung bei Schäden
Kommt es zu Sach- oder Personenschäden, springt in vielen Fällen die private Haftpflichtversicherung ein – allerdings nur, wenn der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Bei mutwilligem Verhalten kann der Versicherungsschutz entfallen. Gerade bei Personenschäden können die finanziellen Folgen existenzbedrohend sein.
Fazit
Böllern ist erlaubt – aber nur kurz, nur mit zugelassenem Feuerwerk und nur dort, wo es gestattet ist. Wer sich an die Regeln hält, schützt nicht nur sich selbst, sondern auch andere – und startet ohne böse Überraschungen ins neue Jahr.
bei uns wurden heute die ersten böller verkauft und ich habe 2 kleine hunde die eine hatt richtig streß weil die jetzt schon rum kanllen also passt gut auf eure 4 beinigen begleitern auf mein tipp cbd tropfen geben wir unseren hunden auch und ein bisschen hilft das