Unter dem Aktenzeichen IN 498/25 hat das Amtsgericht Amberg am 22.12.2025 um 11:00 Uhr im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Uplifter Holding GmbH eine Anordnung zur vorläufigen Insolvenzverwaltung getroffen. Die Gesellschaft mit Sitz in Oberaich 5 in 92543 Guteneck ist im Handelsregister des Amtsgerichts Amberg unter der Nummer HRB 6265 eingetragen und wird gesetzlich durch ihre Geschäftsführer Peter Jauernig und Martin Lobinger vertreten. Als Verfahrensbevollmächtigte sind die Rechtsanwälte Dr. Karg & Kollegen, Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Regensburg, bestellt.
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen ordnete das Insolvenzgericht Maßnahmen nach § 21 Absatz 1 und 2 der Insolvenzordnung an. Mit dem Beschluss wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung ausdrücklich angeordnet, um eine weitere Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft zu verhindern und eine geordnete Prüfung der Vermögensverhältnisse zu ermöglichen.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht Rechtsanwalt Daniel Barth mit Kanzleisitz in der Ostendstraße 100 in 90482 Nürnberg. Seit der Anordnung sind Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit seiner Zustimmung wirksam. Diese Einschränkung umfasst ausdrücklich auch die Einziehung von Außenständen, sodass die wirtschaftliche Dispositionsfreiheit der Uplifter Holding GmbH maßgeblich begrenzt wurde.
Mit diesem Beschluss hat das Amtsgericht Amberg die rechtlichen Grundlagen geschaffen, um das Vermögen der Uplifter Holding GmbH zu sichern und die Voraussetzungen für den weiteren Verlauf des Insolvenzeröffnungsverfahrens zu schaffen.