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Streit um Aktivrente: Steuerzahlerbund zieht vor Gericht

Schäferle (CC0), Pixabay

Kaum ist die neue Aktivrente beschlossen, kündigt sich bereits juristischer Gegenwind an. Der Bund der Steuerzahler will gegen das Modell klagen und notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Im Zentrum der Kritik steht eine aus Sicht des Verbandes klare Ungleichbehandlung: Während angestellte Rentner künftig bis zu 2000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen dürfen, gehen Selbstständige leer aus.

Ab Januar soll die Aktivrente älteren Menschen einen finanziellen Anreiz geben, auch nach Erreichen des Renteneintrittsalters weiterzuarbeiten. Wer als Angestellter tätig ist, darf zusätzlich zur Rente monatlich bis zu 2000 Euro steuerfrei verdienen. Die Bundesregierung erhofft sich davon, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und die Erfahrung älterer Arbeitnehmer länger im Arbeitsmarkt zu halten.

Doch genau hier setzt die Kritik des Steuerzahlerbundes an. Verbandspräsident Reiner Holznagel spricht von einem klaren Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. Es sei nicht nachvollziehbar, warum ausschließlich sozialversicherungspflichtig Beschäftigte von dem Steuervorteil profitieren sollen, während Selbstständige mit vergleichbaren Einkünften keinerlei Entlastung erhalten. Der Staat dürfe nicht zwischen unterschiedlichen Erwerbsformen unterscheiden, wenn es um steuerliche Begünstigungen gehe, argumentiert der Verband.

Aus Sicht des Steuerzahlerbundes schafft die Aktivrente damit neue Ungerechtigkeiten, statt bestehende zu beseitigen. Holznagel kündigte an, die Regelung gerichtlich überprüfen zu lassen. Sollte es nötig sein, werde man den Rechtsweg bis nach Karlsruhe beschreiten.

Die Bundesregierung verteidigt das Modell bislang als gezielte Maßnahme, um ältere Arbeitnehmer im klassischen Beschäftigungsverhältnis zu halten oder zurückzugewinnen. Kritiker warnen jedoch, dass die Aktivrente einseitige Anreize setzt und neue Konflikte zwischen verschiedenen Gruppen von Erwerbstätigen schafft.

Ob die Aktivrente tatsächlich vor dem höchsten deutschen Gericht landet, ist noch offen. Klar ist aber schon jetzt: Das Vorhaben, mehr Senioren zum Weiterarbeiten zu motivieren, entwickelt sich zunehmend zu einem politischen und rechtlichen Zankapfel.

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