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FMA schlägt Alarm: SkyGateHolding bietet unerlaubt Wertpapiergeschäfte an

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay

Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) warnt ausdrücklich vor Angeboten des Anbieters SkyGateHolding. Die Warnung wurde am 19. Dezember 2025 veröffentlicht und richtet sich an Anlegerinnen und Anleger, die über die Plattform oder per E-Mail kontaktiert werden.

Nach Angaben der FMA tritt SkyGateHolding mit der Internetseite skygateholding.uk sowie der E-Mail-Adresse support@skygateholding.uk auf und gibt dabei an, seinen Sitz in London zu haben. Eine entsprechende Berechtigung zur Erbringung konzessionspflichtiger Wertpapierdienstleistungen in Österreich liegt jedoch nicht vor.

Konkret stellt die FMA klar, dass SkyGateHolding nicht befugt ist, Wertpapiergeschäfte durchzuführen, die unter das österreichische Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 fallen. Dazu zählt insbesondere die Ausführung von Aufträgen für Rechnung von Kunden gemäß § 3 Abs. 2 Z 6 WAG 2018. Solche Dienstleistungen dürfen in Österreich ausschließlich von Unternehmen angeboten werden, die über eine entsprechende Konzession verfügen.

Anlegerinnen und Anleger sollten daher besondere Vorsicht walten lassen. Angebote nicht konzessionierter Anbieter bergen ein erhebliches Risiko, da weder Anlegerschutzvorschriften noch aufsichtsrechtliche Kontrollmechanismen greifen. Im Streitfall oder bei Verlusten bestehen regelmäßig kaum rechtliche Durchsetzungsmöglichkeiten.

Die Veröffentlichung der Warnung erfolgt auf Grundlage von § 92 Abs. 11 des Wertpapieraufsichtsgesetzes 2018 und dient dem präventiven Schutz der Öffentlichkeit. Die FMA empfiehlt, vor jeder Investitionsentscheidung zu prüfen, ob ein Anbieter über die erforderliche behördliche Zulassung verfügt, und im Zweifel von einer Anlage Abstand zu nehmen.

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