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Überwachungsdaten aus der App? Wie Sicherheitsbehörden offenbar in der Daten-Grauzone fischen

Vika_Glitter (CC0), Pixabay

Was zunächst nach harmloser App-Nutzung aussieht, könnte weitreichende Folgen haben: Standortdaten, Bewegungsprofile und andere sensible Informationen aus Smartphone-Apps könnten nach Einschätzung von Experten und einem Bundestagsgutachten den Weg zu deutschen Sicherheitsbehörden finden. Möglich macht das ein kaum regulierter Markt für Werbe- und Nutzerdaten – eine rechtliche Grauzone mit erheblichen Risiken für den Datenschutz.

Im Zentrum der Debatte steht die Frage, ob deutsche Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden personenbezogene Daten von kommerziellen Datenhändlern erwerben. Recherchen von BR und netzpolitik.org legen nahe, dass genau dies zumindest nicht ausgeschlossen ist. Dabei geht es nicht um anonymisierte Statistiken, sondern um hochauflösende Datensätze, etwa zu Aufenthaltsorten, Bewegungsmustern oder Nutzungsverhalten einzelner Smartphone-Besitzer.

Ein bislang unveröffentlichter Antworttext der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Donata Vogtschmidt (Die Linke) sorgt für zusätzliche Brisanz. Darin erklärt die Bundesregierung, sie schließe nicht aus, dass der Erwerb personenbezogener Daten von Datenhändlern im Einzelfall zulässig sein könne. Entscheidend sei eine Prüfung unter Berücksichtigung der jeweiligen Rechtslage. Eine klare Absage an solche Praktiken klingt anders.

Noch weiter geht ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags. Darin finden sich Hinweise darauf, dass der Datenkauf kein seltenes Ausnahmeinstrument sei, sondern sich zunehmend zu einem festen Bestandteil behördlicher Informationsbeschaffung entwickle. Der Blick ins Ausland verstärkt diese Sorge: In den USA und den Niederlanden ist bekannt, dass Sicherheitsbehörden gezielt auf kommerzielle Datenbanken zurückgreifen, um Informationen zu gewinnen, die sie selbst nicht erheben dürften.

Wie genau deutsche Behörden mit solchen Daten umgehen, bleibt im Dunkeln. Ob Bundeskriminalamt, Bundespolizei oder Nachrichtendienste entsprechende Datensätze tatsächlich erwerben oder nutzen, will die Bundesregierung nicht offenlegen. Als Begründung dient das „Staatswohl“: Eine transparente Darstellung könne Sicherheitsinteressen schaden, da Täter ihr Verhalten anpassen oder ausländische Akteure Gegenmaßnahmen entwickeln könnten.

Besonders umstritten ist die Argumentation, kommerziell gehandelte personenbezogene Daten seien als Informationen aus allgemein zugänglichen Quellen zu werten. Die Bundesdatenschutzbeauftragte widerspricht dieser Sichtweise deutlich. Auch öffentlich oder kommerziell verfügbare Daten unterlägen dem Datenschutz- und Persönlichkeitsrecht. Eine Nutzung durch Sicherheitsbehörden sei nur dann zulässig, wenn sie zwingend erforderlich und gesetzlich klar geregelt sei. Gerade bei Werbe- und App-Daten sei davon auszugehen, dass massenhaft unbeteiligte Personen erfasst würden.

Rechtsexperten schlagen Alarm. Der Münchner Strafrechtsprofessor Mark Zöller bezeichnet den möglichen Ankauf solcher Daten durch Sicherheitsbehörden als „eindeutig rechtswidrig“. Es fehle an jeder tragfähigen Rechtsgrundlage – unabhängig davon, ob Polizei, Staatsanwaltschaften oder Nachrichtendienste betroffen seien. Auch das Bundestagsgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass es bislang keine eindeutigen gesetzlichen Regelungen für diese Praxis gibt.

Besonders heikel ist die Situation bei den Nachrichtendiensten. Das Gutachten warnt davor, dass sie durch den Kauf von Werbedaten Informationen erlangen könnten, die ihnen im Wege klassischer Überwachung rechtlich verwehrt wären. Der Politikwissenschaftler Thorsten Wetzling sieht darin eine Umgehung demokratischer Kontrolle: Nachrichtendienste könnten Daten beschaffen, ohne dass Parlamente oder Kontrollgremien effektiv eingreifen oder überhaupt Kenntnis davon erlangen.

Offizielle Stellungnahmen bleiben rar. Der Bundesnachrichtendienst erklärt, er äußere sich grundsätzlich nicht zu möglichen nachrichtendienstlichen Tätigkeiten. Das Bundesinnenministerium ließ entsprechende Anfragen unbeantwortet.

Für Donata Vogtschmidt ist das Schweigen der Bundesregierung nicht akzeptabel. Die Linken-Abgeordnete fordert einen klaren gesetzlichen Riegel gegen den Ankauf von Werbe- und Nutzerdaten durch Sicherheitsbehörden. Es sei nicht hinnehmbar, dass der Staat einen Datenhandel befeuere, der selbst massiv von Datenschutzverstößen geprägt sei. Bürgerinnen und Bürger dürften nicht im Unklaren darüber gelassen werden, ob ihre vermeintlich freiwillig für Werbezwecke freigegebenen Daten am Ende zur staatlichen Überwachung genutzt würden.

Die Debatte berührt einen zentralen Konflikt moderner Sicherheitspolitik: Wo endet legitime Gefahrenabwehr – und wo beginnt eine intransparente, rechtlich fragwürdige Massenüberwachung durch die Hintertür? Solange klare gesetzliche Grenzen fehlen, bleibt der Verdacht bestehen, dass digitale Alltagsdaten längst mehr sind als nur ein Geschäftsmodell – nämlich ein stilles Werkzeug staatlicher Informationsbeschaffung.

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