Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor dem Anbieter Tradevest Crypto, der über die Webseiten tradevestcrypto.com und blockchainfahndung.de auftritt. Nach Angaben der Finanzaufsicht verfügt der Betreiber über keine Zulassung nach der Verordnung (EU) 2023/1114 über Märkte für Kryptowerte (MiCAR) und unterliegt somit nicht der Aufsicht der BaFin.
Nach Einschätzung der Behörde sprechen die Inhalte der genannten Internetseiten dafür, dass der Betreiber unerlaubt Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet. Konkret wird dort die angebliche „Rückführung“ von Kryptowerten an vermeintlich rechtmäßige Eigentümer sowie deren Umwandlung in Euro und Auszahlung auf Bankkonten beworben.
Die BaFin stellt klar, dass keine Verbindung zur zugelassenen Tradevest Digital Assets GmbH besteht. Vielmehr liege ein Identitätsmissbrauch zulasten dieses regulierten Instituts vor. Der Anbieter Tradevest Crypto ist daher nicht berechtigt, entsprechende Finanz- oder Kryptodienstleistungen zu erbringen.
Grundsätzlich benötigen Unternehmen, die Kryptowerte-Dienstleistungen in Deutschland anbieten, eine behördliche Erlaubnis nach der MiCAR. Dennoch treten immer wieder Anbieter am Markt auf, die ohne diese Genehmigung agieren. Ob ein Unternehmen über eine entsprechende Zulassung verfügt, kann in der Unternehmensdatenbank der BaFin überprüft werden.
Die Veröffentlichung der Warnung erfolgt auf Grundlage von § 10 Absatz 7 des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes.