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BaFin greift ein: Unerlaubtes Einlagengeschäft in Frechen muss beendet und abgewickelt werden

geralt (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist mit einer klaren und konsequenten Maßnahme gegen unerlaubte Bankgeschäfte vorgegangen. Mit Bescheid vom 3. November 2025 ordnete die Aufsichtsbehörde an, dass Zeyad Salih aus Frechen das von ihm ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft unverzüglich einzustellen und vollständig abzuwickeln hat.

Unerlaubte Annahme von Anlegergeldern

Nach Feststellungen der BaFin hatte Zeyad Salih auf Grundlage von Darlehensverträgen Gelder von Anlegerinnen und Anlegern angenommen, bei denen eine unbedingte Rückzahlung zugesichert war. Damit erfüllte seine Tätigkeit die gesetzlichen Merkmale des Einlagengeschäfts gemäß § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG).

Für das Betreiben eines solchen Geschäfts ist jedoch zwingend eine Erlaubnis der BaFin erforderlich – über diese verfügte Zeyad Salih nicht. Die Geschäfte wurden somit unerlaubt betrieben.

Sofortige Rückzahlung angeordnet

Mit der Einstellungs- und Abwicklungsanordnung verpflichtet die BaFin Zeyad Salih dazu,

  • das unerlaubte Einlagengeschäft sofort einzustellen und
  • die von Anlegern angenommenen Gelder unverzüglich und vollständig zurückzuzahlen.

Die Maßnahme dient dem Schutz der Anlegerinnen und Anleger, da bei unerlaubten Bankgeschäften weder eine laufende Aufsicht noch die gesetzlichen Sicherungsmechanismen greifen.

Bescheid rechtskräftig und sofort vollziehbar

Der Bescheid ist sofort vollziehbar und bestandskräftig. Das bedeutet, dass die Anordnung unmittelbar umzusetzen ist und keine aufschiebende Wirkung durch Rechtsmittel besteht.

Deutliches Signal der Aufsicht

Mit diesem Schritt unterstreicht die BaFin erneut ihre Null-Toleranz-Haltung gegenüber unerlaubten Bankgeschäften. Die Annahme von Geldern mit Rückzahlungsversprechen ist in Deutschland streng reguliert – gerade weil sie erhebliche Risiken für Anleger birgt, wenn sie außerhalb des beaufsichtigten Finanzsystems erfolgt.

Der Fall zeigt eindrücklich: Wer ohne Erlaubnis Einlagen entgegennimmt, muss mit schnellen und konsequenten Eingriffen der Finanzaufsicht rechnen.

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