Aktenzeichen: 3 a IN 578/25
Im Zentrum der aktuellen Entwicklungen im südwestdeutschen Raum steht ein weiteres Unternehmen aus dem Pflegebereich: Die Ich bleibe Ich Pflege-GmbH mit Sitz in Ludwigshafen am Rhein hat einen Insolvenzantrag gestellt. Das zuständige Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein reagierte umgehend und ordnete am 17. Dezember 2025 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen des Unternehmens an.
Die Gesellschaft, geführt von Geschäftsführer Stefan Leonhard Butz, hatte den Insolvenzantrag zwei Tage zuvor, am 15. Dezember 2025, eingereicht. Mit der gerichtlichen Zulassung des Antrags verbunden ist der Erlass umfassender Sicherungsmaßnahmen, die die Grundlage für eine geordnete Aufarbeitung der wirtschaftlichen Verhältnisse schaffen sollen. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Johannes Hancke von der Kanzlei Hezel Hancke Partner in Mannheim bestellt. Ihm obliegt es nun, die finanzielle Lage der GmbH zu durchleuchten, das Vermögen zu sichern und die Voraussetzungen für eine mögliche Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu prüfen.
Besonders bemerkenswert ist die Breite der dem Verwalter eingeräumten Befugnisse: So darf dieser nicht nur sämtliche Bankguthaben und Außenstände der Schuldnerin einziehen, sondern auch Sonderkonten führen. Darüber hinaus ist es ihm gestattet, die Geschäftsräume zu betreten, Unterlagen zu sichten und alle relevanten Auskünfte einzuholen – auch von Behörden, Banken oder Steuerberatern. Ziel ist es, die wirtschaftlichen Verhältnisse der Schuldnerin möglichst vollständig zu erfassen und die Grundlage für ein aussagekräftiges Gutachten zu schaffen.
Die Antragstellerin darf derweil ohne Zustimmung des vorläufigen Verwalters keine Verfügungen über ihr Vermögen mehr treffen. Auch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durch Dritte wurden unterbunden, um eine weitere Schmälerung der Insolvenzmasse zu verhindern.
Der beauftragte Verwalter hat nun die Aufgabe, unter anderem zu klären, ob noch Hoffnung auf eine Fortführung des Geschäftsbetriebs besteht und ob ausreichende Mittel zur Deckung der Verfahrenskosten vorhanden sind. Auch der Frage, ob in der Vergangenheit Restrukturierungsmaßnahmen nach dem StaRUG durchgeführt wurden, wird nachgegangen.
Die Entscheidung über die tatsächliche Eröffnung des Insolvenzverfahrens steht noch aus. Das Gericht betont, dass mit der Anordnung der vorläufigen Maßnahmen noch kein endgültiger Beschluss über die Insolvenzeröffnung selbst getroffen wurde. Die kommenden Wochen dürften daher entscheidend für die Zukunft der Ich bleibe Ich Pflege-GmbH und ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sein.