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Vorläufige Insolvenzverwaltung für die Palais Leopold von Ranke Verwaltungs GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 3615 IN 10938/25

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Palais Leopold von Ranke Verwaltungs GmbH hat das Amtsgericht Charlottenburg mit Beschluss vom 17. Dezember 2025 um 16:00 Uhr weitreichende Maßnahmen zur Sicherung der Vermögenswerte der Schuldnerin getroffen. Die Gesellschaft mit Sitz am Storkwinkel 2 in Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Simon Leopold, ist im Handelsregister unter HRB 151947 geführt und betreibt Verwaltungsgeschäfte.

Zur Vermeidung nachteiliger Veränderungen der Vermögenslage bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde ein umfassendes Sicherungskonzept gemäß §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung umgesetzt. Insbesondere sind sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, einschließlich der Vollziehung von Arrestbefehlen oder einstweiligen Verfügungen, untersagt worden – soweit nicht unbewegliches Vermögen betroffen ist. Bereits begonnene Maßnahmen sind vorläufig eingestellt.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der erfahrene Rechtsanwalt Christian Otto mit Kanzleisitz in der Düsseldorfer Straße 38 in Berlin bestellt. Seine Befugnisse wurden umfangreich ausgestaltet: Sämtliche Verfügungen über Vermögensgegenstände der Schuldnerin bedürfen fortan seiner ausdrücklichen Zustimmung. Zudem ist es der Geschäftsführung der Gesellschaft untersagt, eigenständig über die Bankkonten oder über Außenstände zu verfügen. Die damit verbundene Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis ist auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übergegangen.

Dieser wurde ausdrücklich ermächtigt, Bankguthaben sowie sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen. Darüber hinaus darf er Sonderkonten eröffnen, sei es im Namen der Schuldnerin oder in eigener Funktion als vorläufiger Insolvenzverwalter, um die Insolvenzmasse gesetzeskonform zu sichern. Die kontoführenden Kreditinstitute wurden zur umfassenden Auskunft gegenüber dem Insolvenzverwalter verpflichtet.

Auch den Drittschuldnern – also den Schuldnern der Palais Leopold von Ranke Verwaltungs GmbH – wurde untersagt, weiterhin Zahlungen an die Schuldnerin selbst zu leisten. Sie sind ausdrücklich aufgefordert, sämtliche Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten. Zur Durchsetzung dieser Anordnung wurde dieser zudem beauftragt, die erforderlichen Zustellungen selbst vorzunehmen und darüber Nachweis zu führen.

Im Rahmen seiner Tätigkeit ist Rechtsanwalt Otto auch befugt, die Geschäftsräume der Gesellschaft zu betreten, Nachforschungen vor Ort anzustellen und Einsicht in sämtliche geschäftlichen Unterlagen zu nehmen. Die Geschäftsführung ist verpflichtet, ihm alle notwendigen Auskünfte zu erteilen und auf Verlangen sämtliche geschäftsrelevanten Unterlagen herauszugeben.

Die getroffenen Maßnahmen sollen die ordnungsgemäße Sicherung der Insolvenzmasse gewährleisten und die wirtschaftliche Substanz der Gesellschaft für ein mögliches späteres Verfahren erhalten. Eine Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens steht noch aus.

Die Veröffentlichung dieses Beschlusses wird entsprechend den Vorschriften der Insolvenzbekanntmachungsverordnung gespeichert und, sofern es nicht zur Verfahrenseröffnung kommt, spätestens sechs Monate nach Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen gelöscht.

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