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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die 45@Bleibtreu Café GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 3606 IN 10782/25

Im Rahmen eines Insolvenzantragsverfahrens hat das Amtsgericht Charlottenburg mit Beschluss vom 19. Dezember 2025 um 10:00 Uhr einschneidende Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens der 45@Bleibtreu Café GmbH ergriffen. Das in Berlin-Charlottenburg ansässige Unternehmen mit Geschäftssitz in der Bleibtreustraße 6, vertreten durch den Geschäftsführer Inparajah Vinotharan, steht nun unter vorläufiger Insolvenzverwaltung.

Die Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister unter HRB 273116, betreibt ihr Geschäft im Gastronomiebereich. Angesichts einer drohenden Verschlechterung der Vermögensverhältnisse und zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse ordnete das Gericht mehrere Maßnahmen nach §§ 21, 22 InsO an.

Zunächst wurde Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe mit Kanzleisitz am Kurfürstendamm 219 in Berlin zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Ihm obliegt fortan die Überwachung und Sicherung des schuldnerischen Vermögens. Dabei wurde festgelegt, dass sämtliche Verfügungen der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Verwalters Gültigkeit besitzen. Dies betrifft insbesondere auch die Einziehung von Forderungen sowie die Verwaltung von Bankguthaben.

Darüber hinaus wurde der Schuldnerin ausdrücklich untersagt, über Bankkonten oder Außenstände zu verfügen. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über diese Positionen wurde vollständig auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übertragen. Dieser ist auch ermächtigt, Sonderkonten auf den Namen der Schuldnerin oder in seiner Funktion zu eröffnen und über diese zu verfügen. Zugleich wurden alle kontoführenden Kreditinstitute zur Auskunft verpflichtet.

Zur weiteren Absicherung der Insolvenzmasse wurde außerdem ein Verbot für Drittschuldner ausgesprochen, Zahlungen an die Gesellschaft direkt zu leisten. Stattdessen sind alle Leistungen nun ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten.

Das Gericht räumte dem vorläufigen Verwalter umfassende Befugnisse ein, darunter das Recht, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten, Geschäftsunterlagen einzusehen und erforderliche Auskünfte einzuholen. Zudem wurde er beauftragt, die Zustellung des Beschlusses an die Schuldner der Schuldnerin eigenständig vorzunehmen.

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen das Unternehmen, darunter die Vollziehung von Arrest oder einstweiligen Verfügungen, wurden ebenfalls untersagt, sofern nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Bereits eingeleitete Vollstreckungsmaßnahmen wurden einstweilen eingestellt.

Dieser Beschluss markiert einen entscheidenden Schritt in einem möglicherweise bevorstehenden Insolvenzverfahren, das über die Zukunft des Cafébetriebs in Berlin-Charlottenburg entscheiden wird. Die kommenden Wochen werden darüber Auskunft geben, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet werden muss.

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