Dark Mode Light Mode
BGH stärkt Auskunfteien: Warum bezahlte Schulden die Schufa weiter beschäftigen dürfen
Identitätsmissbrauch: BaFin warnt vor Angeboten im Namen mehrerer „Ambassador“-Gesellschaften
Staatsanwaltschaft Köln

Identitätsmissbrauch: BaFin warnt vor Angeboten im Namen mehrerer „Ambassador“-Gesellschaften

kpuljek (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor verschiedenen Angeboten, insbesondere vor dem angeblichen Vertrieb von Aktien sowie vorbörslichen Beteiligungen (IPO-Aktien). Nach Kenntnis der Aufsicht werden diese Angebote unter anderem im Namen der Ambassador Management GmbH mit angeblichem Sitz in Frankfurt am Main, der Ambassador Financial Group Ltd. sowie der Ambassador Global Systems LLC unterbreitet.

Nach Einschätzung der BaFin erbringen die genannten Gesellschaften Finanz- und Wertpapierdienstleistungen ohne die dafür erforderliche Erlaubnis. Zudem bestehen nach aktuellem Stand keine Verbindungen zur in den USA ansässigen Ambassador Financial Group, LLC. Die BaFin geht daher von einem Identitätsmissbrauch aus.

Grundsätzlich gilt: Wer in Deutschland Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt hierfür eine ausdrückliche Genehmigung der BaFin. Dennoch treten immer wieder Anbieter am Markt auf, die ohne entsprechende Erlaubnis tätig sind. Ob ein Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, kann über die öffentliche Unternehmensdatenbank der Aufsichtsbehörde überprüft werden.

Die Warnung erfolgt auf Grundlage von § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG).

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

BGH stärkt Auskunfteien: Warum bezahlte Schulden die Schufa weiter beschäftigen dürfen

Next Post

Staatsanwaltschaft Köln