Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Österreich hat eine Warnmeldung zu Angeboten der EuroFinance Sarl veröffentlicht. Der Anbieter tritt mit einem angeblichen Sitz in Toulouse (Frankreich) auf und nutzt als Kontaktadresse die E-Mail eeurofinanceservice@gmail.com.
Keine Berechtigung für Bankgeschäfte
Nach Feststellungen der FMA verfügt EuroFinance Sarl über keinerlei Konzession, um in Österreich Bankgeschäfte zu erbringen. Insbesondere ist dem Anbieter das Kreditgeschäft gemäß § 1 Abs. 1 Z 3 Bankwesengesetz (BWG) nicht gestattet.
Damit stellt die FMA klar:
➡️ Kreditangebote oder Darlehensvermittlungen dieses Anbieters sind unzulässig.
➡️ Kundinnen und Kunden genießen keinen aufsichtsrechtlichen Schutz.
Die Warnung erfolgt auf Grundlage von § 4 Abs. 7 Bankwesengesetz.
Typische Warnsignale
Auffällig ist unter anderem:
- die Nutzung einer allgemeinen E-Mail-Adresse statt einer offiziellen Unternehmensdomain,
- ein angeblich ausländischer Sitz, der schwer überprüfbar ist,
- das Fehlen jeder nachweisbaren Zulassung oder Registrierung.
Solche Merkmale treten häufig bei unseriösen Kreditangeboten auf, die gezielt finanzielle Engpässe ausnutzen.
Appell der Finanzmarktaufsicht
Die FMA rät dringend davon ab, Geschäfte mit EuroFinance Sarl abzuschließen, Gelder zu überweisen oder persönliche Daten preiszugeben. Wer Bank-, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen in Österreich anbietet, benötigt eine ausdrückliche Bewilligung der FMA.
Ob ein Unternehmen über eine solche Erlaubnis verfügt, kann jederzeit in der Unternehmensdatenbank der FMA überprüft werden.
Mit dieser Warnung setzt die FMA ein klares Zeichen gegen unerlaubte Kreditgeschäfte und ruft Verbraucherinnen und Verbraucher zu besonderer Vorsicht bei vermeintlich einfachen Finanzierungsangeboten auf.
Hier die Original-FMA-Österreich-Meldung:
Die FMA warnt vor Angeboten von EuroFinance Sarl
- Warnung
BEKANNTMACHUNG
Achtung! Die FMA warnt vor dem Abschluss von Geschäften mit:
EuroFinance Sarl
eeurofinanceservice@gmail.com
Mit angeblichem Sitz in Toulouse, Frankreich
Dieser Anbieter hat keine Berechtigung, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher das Kreditgeschäft ( § 1 Abs 1 Z 3 Bankwesengesetz) nicht gestattet.
Diese Veröffentlichung basiert auf § 4 Abs 7 Bankwesengesetz.
Wer in Österreich Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der Finanzmarktaufsicht Österreich (FMA). Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der FMA zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank der FMA.