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BaFin warnt vor mutmaßlich illegaler Handelsplattform: Angebote von „go-elsim.com“ ohne Erlaubnis
BaFin schlägt Alarm: Betrügerische Messenger-Gruppen locken mit Apps und falschen Renditeversprechen
Warnungen der IOSCO

BaFin schlägt Alarm: Betrügerische Messenger-Gruppen locken mit Apps und falschen Renditeversprechen

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt eindringlich vor einer wachsenden Welle von Anlagebetrug, die gezielt über Messenger-Dienste wie WhatsApp und Telegram organisiert wird. Betrügerische Gruppen ködern Anlegerinnen und Anleger mit scheinbar exklusiven Investmentchancen und unrealistisch hohen Renditeversprechen – und lenken sie anschließend in eigens dafür genutzte Smartphone-Apps.

Der Mechanismus des Betrugs

Nach Erkenntnissen der BaFin folgen die Maschen einem wiederkehrenden Muster:
Zunächst werden Interessierte in geschlossenen Messenger-Gruppen angesprochen, oft unter dem Deckmantel von „Investmentclubs“, „Trading-Communities“ oder angeblich KI-gestützten Handelsstrategien. In einem nächsten Schritt werden die Betroffenen dazu angeleitet, ein Handelskonto über eine App zu eröffnen, die häufig sogar über den Google Play Store verfügbar ist – ein Umstand, der trügerische Sicherheit vermittelt.

Doch genau hier liegt die Gefahr:
Die BaFin geht davon aus, dass über zahlreiche dieser Apps Bankgeschäfte und/oder Finanzdienstleistungen ohne die erforderliche Erlaubnis angeboten werden. Die Betreiber unterliegen keiner Aufsicht und entziehen sich damit jeder regulatorischen Kontrolle.

Lange Liste auffälliger Apps

Die Finanzaufsicht nennt eine ganze Reihe von Anwendungen, die nach vorliegenden Informationen in direktem Zusammenhang mit betrügerischen Messenger-Gruppen stehen. Darunter finden sich unter anderem Namen wie KSHCMAX, Finstpay, NovaBit IN Pro, MO Wealth Pro, TrustEra, Vi+Bull, Prevantum und viele weitere. Die Vielzahl und Austauschbarkeit der App-Namen zeigt, wie dynamisch und professionell die Betrugsnetzwerke agieren.

Die BaFin betont ausdrücklich, dass solche Aufzählungen nie vollständig sein können. Neue Apps, neue Namen und leicht veränderte Vorgehensweisen gehören zum festen Repertoire der Täter.

Kein Schutz ohne Erlaubnis

Grundsätzlich gilt: Wer in Deutschland Finanz-, Wertpapier- oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt eine Erlaubnis der BaFin. Fehlt diese, besteht für Anlegerinnen und Anleger kein gesetzlicher Schutz. Im Schadensfall sind Verluste häufig endgültig, da Betreiber anonym bleiben oder aus dem Ausland agieren.

Ob ein Anbieter tatsächlich zugelassen ist, lässt sich in der Unternehmensdatenbank der BaFin überprüfen. Die Warnung der Behörde stützt sich auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Klare Empfehlung der Aufsicht

Die BaFin rät dringend:

  • Misstrauen bei hohen Renditeversprechen ohne nachvollziehbares Risiko,

  • keine Investitionen über Messenger-Gruppen,

  • keine Einzahlungen über unbekannte Apps, selbst wenn diese in offiziellen App-Stores angeboten werden.

Der Fall zeigt einmal mehr, dass Betrug im digitalen Zeitalter immer professioneller wird – und dass kritisches Hinterfragen der beste Schutz vor finanziellen Verlusten bleibt.

Hier die Original-BaFin-Meldung:

Anlagebetrug über Messenger-Gruppen: BaFin warnt vor diversen Apps

Die Finanzaufsicht BaFin warnt bereits vor Anlagebetrug über WhatsApp und Telegram. Die Initiatoren solcher Gruppen stellen Anlegerinnen und Anlegern vermeintlich lukrative Anlagemöglichkeiten mit hohen Renditeversprechen vor. Sie leiten Interessierte unter anderem an, sich ein Handelskonto in einer Smartphone-App anzulegen, die über die gängigen App-Stores heruntergeladen werden kann.

Die BaFin warnt nun vor einer Reihe von Apps, die über den Google Play Store verfügbar sind. Tatsachen rechtfertigen die Annahme, dass über diese Apps Bankgeschäfte und / oder Finanzdienstleistungen ohne Erlaubnis angeboten werden. Die jeweiligen Betreiber der Apps werden nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Nach Informationen, die der BaFin vorliegen, stehen insbesondere diese Apps in Verbindung zu betrügerischen Messenger-Gruppen:

  • KSHCMAX
  • SFJ Ful
  • NOKOJP
  • Finstpay
  • TWO PLUS
  • BRC Pro
  • GCgroup
  • K Chaeum
  • NovaBit IN Pro
  • Sfpro
  • MFO
  • ANGVANPRO
  • WMC-PB
  • C-Alpha
  • SF PRO
  • FSPL-DMA
  • SFJ Delux
  • RHLX
  • Caesar Inc
  • DG PRO
  • MO Wealth Pro
  • Nokobit
  • FETNAT
  • FS avenue
  • GCMN-JAP
  • Aether Pro
  • ACEFD
  • BCAAT
  • Keex Pro
  • GoTrade5
  • CIO-Plus
  • GCMIJP
  • MKEAS
  • QOC Pro
  • CC Trade Pro
  • JPMX
  • ICICI-Sec
  • NovaBit IN
  • Seoiuntght
  • VietMax
  • PFCOTF
  • Monarch FIN
  • VGI Pro
  • NivPro
  • VDH Pro
  • TRADEJMC
  • Sandxs pro
  • RARCMTA
  • Blk Plus
  • Saba-VIP
  • HNWAMAX
  • JPMX
  • LGAPRO
  • TrustEra
  • Vi+Bull
  • Jpmgmx
  • ACL Pro
  • BEMAX
  • Prevantum
  • B M Trade

Eine Gesamtübersicht der in Rede stehenden Apps finden Sie hier.

Bedenken Sie, dass solche Warnungen aufgrund der großen Anzahl betrügerischer Angebote sowie ständig wechselnder Praktiken nie vollständig sein können!

Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

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