Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine Warnung vor den Angeboten der Krypto Holdings Ltd. veröffentlicht. Nach Erkenntnissen der Aufsichtsbehörde werden über die Website krypto-holdings.com Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten, ohne dass die hierfür gesetzlich erforderliche Erlaubnis vorliegt. Als angebliche Unternehmenssitze werden Frankfurt am Main sowie Widnau in der Schweiz genannt.
Die unbekannten Betreiber treten nicht nur über die Website auf, sondern nehmen auch unaufgefordert telefonisch sowie per E-Mail Kontakt zu potenziellen Kundinnen und Kunden auf. Dabei werden Kryptodienstleistungen beworben, für die keine Genehmigung der BaFin erteilt wurde.
Zusätzlich warnt die Finanzaufsicht vor einem weiteren besonders kritischen Vorgehen: Die Betreiber behaupten, gegen Zahlung angeblich bereits erworbene Kryptowerte für Geschädigte verfügbar machen zu können. Nach Einschätzung der BaFin handelt es sich hierbei um ein bekanntes Betrugsmuster, sogenannte „Recovery Scams“. In solchen Fällen werden Personen, die bereits finanzielle Verluste erlitten haben, zu weiteren Zahlungen verleitet, ohne dass es tatsächlich zu einer Wiedererlangung der Vermögenswerte kommt.
Grundsätzlich gilt, dass Kryptowerte-Dienstleistungen in Deutschland nur mit vorheriger Erlaubnis der BaFin angeboten werden dürfen. Dennoch sind immer wieder Anbieter am Markt aktiv, die ohne diese Zulassung agieren. Ob ein Unternehmen über die erforderliche Genehmigung verfügt, kann in der öffentlich zugänglichen Unternehmensdatenbank der BaFin überprüft werden.
Die Warnung der BaFin erfolgt auf Grundlage von § 10 Absatz 7 des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes.