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BaFin warnt vor unerlaubten Finanz- und Kryptoangeboten der Plattform MaxFuledge

olenchic (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine Warnung zu den Angeboten der mutmaßlich betrügerischen Online-Handelsplattform MaxFuledge veröffentlicht. Nach Angaben der Aufsichtsbehörde werden über die Internetseiten maxfuledge.com sowie trading-area.maxfuledge-v2.com/auth/register Finanz-, Wertpapier- und Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten, ohne dass hierfür eine erforderliche behördliche Genehmigung vorliegt.

Nach Erkenntnissen der BaFin tritt MaxFuledge dabei als angeblich in London beziehungsweise Singapur ansässige Handelsplattform auf. Zur Kundenansprache sollen unter anderem vermeintliche Kundenbetreuerinnen mit den E-Mail-Adressen maja.weis@maxfuledge.team

und sophia.richter@maxfuledge.expert

eingesetzt werden. Ob diese Personen tatsächlich existieren, ist nach Einschätzung der Aufsichtsbehörde zweifelhaft.

Grundsätzlich gilt: Unternehmen, die in Deutschland Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen erbringen, benötigen eine vorherige Erlaubnis der BaFin. Dennoch treten immer wieder Anbieter am Markt auf, die ohne eine solche Zulassung agieren. Ob ein Unternehmen über die erforderliche Genehmigung verfügt, kann in der öffentlich zugänglichen Unternehmensdatenbank der BaFin überprüft werden.

Die Warnung der BaFin stützt sich auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes sowie auf § 10 Absatz 7 des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes.

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