Aktenzeichen: 3613 IN 5475/25 – Beschluss vom 2. Dezember 2025
Die Lichtenberg ZEVEN GmbH mit Sitz in Rotterdam, Niederlande, und eingetragen beim Amtsgericht Charlottenburg (HRB 106242), ist zahlungsunfähig – aber auch vermögenslos. Das Insolvenzgericht am Amtsgericht Charlottenburg hat den Antrag der Gesellschaft auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über ihr eigenes Vermögen wegen fehlender Masse abgelehnt.
Vertreten wurde die Gesellschaft durch Geschäftsführer Jeroen Kromme (zweifach genannt, offenbar in Doppelfunktion). Sie firmierte offiziell in Berlin, agierte aber aus den Niederlanden heraus. Ihr genauer Geschäftszweck ist nicht angegeben, doch der Name und die grenzüberschreitende Struktur lassen auf Projekt- oder Beteiligungstätigkeit schließen.
Mit dem Beschluss steht fest: Für ein Insolvenzverfahren ist kein Geld mehr vorhanden – nicht einmal zur Deckung der Gerichtskosten. Der Weg für eine geordnete Abwicklung im Sinne der Gläubiger ist damit versperrt. Letztere können lediglich noch innerhalb der gesetzlichen Zwei-Wochen-Frist Beschwerde einlegen, sofern sie Aussicht auf Erfolg sehen.
Die Ablehnung der Verfahrenseröffnung „mangels Masse“ ist der letzte Schritt vor der endgültigen Löschung aus dem Handelsregister. Gläubiger bleiben damit häufig auf ihren Forderungen sitzen – wie auch hier. Das Beispiel zeigt erneut, wie schnell international agierende GmbHs mit Sitz in Deutschland in einem rechtlich und wirtschaftlich leeren Raum enden können.