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Insolvenzantrag der IBBG mbH mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 660 IN 107/25

Das Amtsgericht Potsdam hat im Verfahren über die IBBG mbH mit Sitz in der Leibnizstraße 23, 14612 Falkensee, am 11. Dezember 2025 eine klare Entscheidung getroffen: Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über ihr eigenes Vermögen wurde mangels vorhandener Insolvenzmasse abgewiesen.

Die IBBG mbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Potsdam unter der Nummer HRB 29485 P und gesetzlich vertreten durch Geschäftsführer Robert Pohnsen, hatte selbst die Einleitung eines Insolvenzverfahrens beantragt. Das zuständige Insolvenzgericht sah jedoch keine ausreichenden Mittel, um auch nur die Verfahrenskosten zu decken – ein zwingendes Kriterium für die Eröffnung eines Regelinsolvenzverfahrens.

Die Abweisung nach § 26 InsO bedeutet, dass weder die Schuldnerin noch ihre Gläubiger auf die Durchführung eines förmlichen Insolvenzverfahrens hoffen können. Für die Gläubiger stellt dieser Schritt eine ernüchternde Nachricht dar: Die Aussichten auf eine zumindest teilweise Befriedigung ihrer Forderungen sind damit praktisch erloschen.

Trotz dieser Abweisung bleibt der Rechtsweg gewahrt. Die IBBG mbH oder betroffene Gläubiger können binnen einer Notfrist von zwei Wochen ab Bekanntgabe der Entscheidung eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Potsdam einreichen. Die weiteren Anforderungen an Form und Übermittlung – auch im Rahmen des elektronischen Rechtsverkehrs – sind gesetzlich geregelt.

Mit diesem Beschluss unterstreicht das Gericht, dass selbst bei Eigenanträgen eine Mindestmasse erforderlich ist, um ein Verfahren in Gang zu setzen. Andernfalls bleibt nur die rechtliche Feststellung: kein Verfahren ohne Masse – keine Chance auf Sanierung oder geordnete Abwicklung.

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