Aktenzeichen: 3604 IN 11595/25
Das Amtsgericht Charlottenburg hat im Fall der GUT Am Flughafen 1 GmbH, mit Sitz in der Am Park 4, 10785 Berlin, am 8. Dezember 2025 tiefgreifende Maßnahmen zum Schutz des Unternehmensvermögens eingeleitet. Vertreten wird die Gesellschaft von Geschäftsführer Marc Bernáth. Das Unternehmen ist im Handelsregister unter der Nummer HRB 236209 beim Amtsgericht Charlottenburg registriert.
Im Zuge des Insolvenzantragsverfahrens hat das Gericht zum Schutz der Vermögenswerte der Schuldnerin eine Reihe von weitreichenden Sicherungsmaßnahmen gemäß §§ 21 und 22 InsO angeordnet. Im Zentrum der Entscheidung steht die Bestellung des renommierten Rechtsanwalts Prof. Dr. Torsten Martini zum vorläufigen Insolvenzverwalter. Dieser wurde zugleich beauftragt, als Sachverständiger die Voraussetzungen für die Insolvenzeröffnung zu prüfen und festzustellen, ob die vorhandene Vermögensmasse ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken.
Zu den sofort wirksamen Maßnahmen gehören unter anderem die Untersagung von Zwangsvollstreckungen gegen die Schuldnerin, soweit nicht unbewegliche Vermögenswerte betroffen sind. Bereits begonnene Maßnahmen sind vorläufig eingestellt. Darüber hinaus wurde der GUT Am Flughafen 1 GmbH untersagt, ohne Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über Vermögenswerte zu verfügen. Dies betrifft insbesondere Bankkonten und Außenstände, deren Verfügungsgewalt auf den vorläufigen Verwalter übergeht.
Zudem wird den Schuldnern der Gesellschaft untersagt, weitere Zahlungen an diese zu leisten. Stattdessen sind sie verpflichtet, ausschließlich gegenüber dem vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. Die kreditführenden Institute wurden zur umfassenden Auskunftserteilung verpflichtet.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und sämtliche betrieblichen Unterlagen einzusehen, zu sichern und zu überprüfen. Die Schuldnerin ist verpflichtet, vollumfänglich mit dem Verwalter zu kooperieren, um eine vollständige Aufklärung der wirtschaftlichen Lage sicherzustellen.
Diese Maßnahmen dienen nicht nur der Sicherung der Insolvenzmasse, sondern auch der Prüfung, ob eine Fortführung des Unternehmens wirtschaftlich möglich und sinnvoll ist. Im Rahmen dieser Prüfung wird geklärt, ob ein Insolvenzgrund nach § 17 ff. InsO tatsächlich vorliegt.
Der Beschluss enthält eine Rechtsbehelfsbelehrung. Betroffene können binnen einer Frist von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Charlottenburg einlegen. Die Frist beginnt mit der Bekanntmachung, Zustellung oder Veröffentlichung des Beschlusses.
Mit der Anordnung dieser Maßnahmen steht das Unternehmen nun unter enger gerichtlicher und sachverständiger Kontrolle. Die kommenden Wochen werden entscheidend sein für die weitere wirtschaftliche Zukunft der GUT Am Flughafen 1 GmbH.