Vier Jahre lang wurde in Deutschland darüber gestritten, wie der Staat entschlossener gegen die massenhafte Verbreitung von Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern im Internet vorgehen kann. Betroffene fordern seit Jahren, dass Ermittlungsbehörden nicht nur Täter verfolgen, sondern auch sicherstellen, dass die Aufnahmen gelöscht werden. Doch nun steht fest: Eine systematische Löschung durch die Polizei wird es vorerst nicht geben.
Nach Recherchen von Panorama und STRG_F wird die Innenministerkonferenz (IMK) heute keine Maßnahmen beschließen, um das Teilen illegaler Missbrauchsdarstellungen in pädokriminellen Darknetforen einzudämmen. Eine Beschlussvorlage, die den Redaktionen vorliegt, zeigt deutlich: Die Innenminister nehmen den Sachstandsbericht einer Arbeitsgruppe lediglich „zur Kenntnis“. Eine Veränderung der bisherigen Praxis – die seit Jahren kontrovers diskutiert wird – bleibt aus.
Polizei löscht Missbrauchsaufnahmen weiterhin nicht proaktiv
Damit bleibt es bei der umstrittenen Linie deutscher Ermittlungsbehörden:
Obwohl strafbare Inhalte im Internet nachweislich entfernt werden könnten, veranlasst die Polizei keine systematische Löschung.
Eine aktuelle Stellungnahme des Bundeskriminalamtes (BKA) bestätigt die Zweifel, dass sich an dieser Praxis etwas ändern könnte. Die Folge: Illegale Darstellungen bleiben weiter online – und stehen Tätergruppen damit fortlaufend für Missbrauch, Austausch und Handel zur Verfügung.
Recherchen hatten problematische Praxis offengelegt
Die Debatte war Ende 2021 durch NDR-Recherchen ins Rollen gekommen. Damals wurde öffentlich, dass Polizei und Staatsanwaltschaften selbst nach Abschaltungen einschlägiger Foren keine Löschanforderungen an Cloudanbieter richteten, obwohl die Dateien dort weiterhin gespeichert waren.
Ein Pilotprojekt von Panorama und STRG_F zeigte 2024, dass eine gezielte Löschstrategie sehr wohl Wirkung zeigt:
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Innerhalb weniger Wochen luden Täter kaum noch neues Material hoch.
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Zwei große Plattformen stellten ihren Betrieb komplett ein, weil ihre Inhalte laufend verschwanden.
Der Versuch belegte, dass proaktives Löschen ein wirksames Mittel gegen pädokriminelle Foren sein könnte.
Forderungen nach einer Löschstrategie – aber niemand fühlt sich zuständig
Die Unabhängige Bundesbeauftragte für sexuellen Kindesmissbrauch, Kerstin Claus, forderte noch im Juni 2025, dass Ermittler aktiv Missbrauchsdarstellungen im Netz identifizieren und entfernen lassen müssten. Auch die IMK selbst hatte im Jahr 2022 angekündigt, dies zu prüfen.
Doch seitdem ist wenig passiert. Das zentrale Problem: Zuständigkeitsstreit zwischen Bund und Ländern.
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Die Bundesländer verweisen darauf, dass das BKA aufgrund seiner Zentralstellenfunktion eine koordinierte Löschstrategie übernehmen könne.
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Das BKA wiederum erklärt, hierfür seien die Länder verantwortlich.
Am Ende ist niemand bereit, den ersten Schritt zu gehen.
Dabei zeigte das NDR-Pilotprojekt: Bereits zwei geschulte Personen wären in der Lage, die großen Darknetforen systematisch von Missbrauchsdarstellungen zu befreien.
Politisches Signal mit bitterer Wirkung für Betroffene
Für viele Betroffene von sexualisierter Gewalt hat diese Entscheidung eine klare, schmerzhafte Botschaft:
Der Staat verfolgt Täter – aber entfernt das Material, das ihr Leben ruiniert hat, nicht konsequent aus dem Netz.
Die psychische Belastung ist immens, denn Missbrauchsopfer leiden unter der Vorstellung, dass intime, traumatisierende Aufnahmen weiterhin weltweit verbreitet werden.
Die fehlende Löschstrategie bedeutet:
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Tätergruppen können weiterhin auf altes Material zugreifen.
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Opfer werden dauerhaft retraumatisiert.
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Der Druck auf Plattformen und Provider bleibt minimal.
Ein Rückschritt im Kinderschutz – trotz technischer und rechtlicher Möglichkeiten
Obwohl sowohl Technik als auch rechtliche Grundlagen existieren, bleibt eine koordinierte Lösch-Offensive aus. Die Innenministerkommission zieht sich auf organisatorische Schwierigkeiten zurück – ein Schritt, der angesichts der Schwere der betroffenen Straftaten viele Experten fassungslos zurücklässt.
Statt eines klaren Beschlusses endet die Debatte vorerst mit einem „Zur Kenntnis nehmen“ – und der Status quo wird verlängert.
Die illegalen Aufnahmen bleiben online.