Aktenzeichen 70f IN 47/25
Das Amtsgericht Köln hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der KM Liegenschaften GmbH eine weitreichende Entscheidung getroffen. Die Gesellschaft, ansässig in der Martha-Heublein-Straße in Köln und im Handelsregister unter HRB 72420 geführt, wird von ihrer Geschäftsführerin Carolin Annett Hecker vertreten. Sie ist im Bereich des An- und Verkaufs von Immobilien, Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten tätig – einem Marktsegment, das in wirtschaftlich angespannten Zeiten besonderen Herausforderungen unterliegt.
Der Insolvenzantrag, der bereits am 25. August 2025 durch eine Gläubigerin beim Gericht eingegangen war, wurde nun mit Beschluss vom 27. November 2025 mangels Masse abgewiesen. Diese Entscheidung bedeutet, dass das Unternehmen nicht über ausreichendes verwertbares Vermögen verfügt, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Ein reguläres Insolvenzverfahren wird daher nicht eröffnet.
Die Abweisung mangels Masse ist ein einschneidender Vorgang, der signalisiert, dass die wirtschaftlichen Mittel der Gesellschaft offensichtlich erschöpft sind. Gläubiger können in solchen Fällen regelmäßig keine nennenswerten Befriedigungen erwarten. Zugleich weist die Entscheidung darauf hin, dass die Gesellschaft selbst kaum noch Handlungs- und Finanzierungsspielräume besitzt.
Mit diesem Beschluss ist das Verfahren formal beendet. Für die Gläubigerinnen und Gläubiger bleibt damit häufig nur die Möglichkeit, individuelle rechtliche Schritte zu prüfen oder offene Forderungen als uneinbringlich abzuschreiben.
Amtsgericht Köln, 27.11.2025