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Umfassende Sicherungsmaßnahmen im Verfahren der GRE 1.5 GmbH & Co. KG angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Verfahren mit dem Aktenzeichen 3609 IN 5674/25 hat das Insolvenzgericht Charlottenburg eine weitreichende Entscheidung getroffen, die die GRE 1.5 GmbH & Co. KG unmittelbar betrifft. Die Gesellschaft mit Sitz am Kurfürstendamm in Berlin, eingetragen im Handelsregister unter HRA 56651 und vertreten durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die GreenRock Verwaltungs GmbH, befindet sich seit dem 26. November 2025 unter strengen insolvenzrechtlichen Schutzmaßnahmen.

Um 12 Uhr und 15 Minuten ordnete das Gericht an, sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin – mit Ausnahme solcher, die unbewegliche Gegenstände betreffen – zu untersagen. Bereits eingeleitete Zwangsvollstreckungen wurden vorläufig eingestellt, um die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft zu stabilisieren und die Insolvenzmasse vor weiteren Eingriffen zu schützen.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Philipp Hackländer aus Berlin bestellt. Mit seiner Bestellung ging eine umfassende Übertragung der Kontrolle über das Vermögen der Schuldnerin einher. Verfügungen über das Vermögen sind ab diesem Zeitpunkt nur noch mit seiner Zustimmung wirksam. Besonders hervorgehoben wurde das Verbot für die Schuldnerin, Außenstände selbst einzuziehen – eine Maßnahme, die gewährleisten soll, dass alle Einnahmen gesichert und transparent dokumentiert werden.

Dr. Hackländer wurde zudem ermächtigt, Bankguthaben einzuziehen, eingehende Gelder oder Schecks entgegenzunehmen sowie ein Insolvenzsonderkonto nach den Vorgaben des Bundesgerichtshofs einzurichten und zu führen. Diese Befugnisse stellen sicher, dass keine unkontrollierten Geldbewegungen stattfinden und die Masse für das mögliche spätere Verfahren erhalten bleibt.

Auch Drittschuldner wurden verpflichtet, ausschließlich an den vorläufigen Verwalter zu leisten. Der Verwalter wurde weiter beauftragt, den Beschluss an sämtliche Drittschuldner zuzustellen und entsprechende Nachweise zu führen. Um die wirtschaftlichen Verhältnisse der Schuldnerin vollständig aufzuklären, erhielt er umfassende Rechte zur Einsichtnahme in Unterlagen sowie zur Nachfrage bei Banken, Versicherern, Behörden und Gerichten. Sogar das Grundbuch darf eingesehen werden, sofern Eintragungen die Schuldnerin betreffen.

Mit dieser Entscheidung vom 26. November 2025 stellt das Amtsgericht Charlottenburg sicher, dass die Vermögenswerte der GRE 1.5 GmbH & Co. KG geschützt und professionell überwacht werden, während über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens entschieden wird.

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