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Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen im Verfahren der W. Bockstiegel UG & Co. Reederei KG MS „Atlantic Cruiser“

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Verfahren mit dem Aktenzeichen 9 IN 101/25 hat das Insolvenzgericht Aurich eine bedeutsame Entscheidung getroffen, die den bisherigen Verlauf des Insolvenzantragsverfahrens der W. Bockstiegel UG (haftungsbeschränkt) & Co. Reederei KG MS „Atlantic Cruiser“ grundlegend verändert. Die Gesellschaft mit Sitz am Steinweg in Emden, eingetragen unter HRA 100468 und vertreten durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die Bockstiegel Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), geführt von Liquidator Werner Bockstiegel, unterlag seit dem 19. Juni 2025 insolvenzrechtlichen Sicherungsmaßnahmen.

Diese Sicherungsmaßnahmen wurden nun am 26. November 2025 aufgehoben. Mit dieser Entscheidung entfällt die zuvor angeordnete Kontrolle über das Vermögen der Schuldnerin, die ursprünglich dem Schutz der Masse und der Stabilisierung der wirtschaftlichen Lage diente. Die Aufhebung deutet darauf hin, dass der ursprüngliche Anlass für die Sicherungsanordnungen nicht mehr besteht oder sich das Verfahren in eine neue Phase bewegt, in der die Maßnahmen nicht länger erforderlich sind.

Der vollständige Beschluss ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts einsehbar und enthält alle Details zur Entscheidung.

Mit dem Beschluss vom 26. November 2025 setzt das Amtsgericht Aurich einen klaren Schlusspunkt unter die zuvor geltenden Sicherungsmaßnahmen im Verfahren der Reederei KG MS „Atlantic Cruiser“.

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