Im Verfahren mit dem Aktenzeichen 65 IN 61/25 hat das Insolvenzgericht Oldenburg am 27. November 2025 eine weitreichende Entscheidung über die wirtschaftliche Zukunft der Hausarztzentrum fidelus Nord MVZ GmbH getroffen. Die Gesellschaft mit Sitz in der Mellumstraße in Oldenburg, eingetragen unter HRB 219234 und vertreten durch Geschäftsführer Tobias Orthmann, befindet sich seit diesem Zeitpunkt unter vorläufiger insolvenzrechtlicher Aufsicht.
Um 8 Uhr und 51 Minuten ordnete das Gericht die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin an. Diese Maßnahme bedeutet, dass die Gesellschaft nicht mehr uneingeschränkt über ihre Vermögenswerte verfügen darf. Jede Verfügung bedarf nun der ausdrücklichen Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin. Ziel dieser Anordnung ist es, die Insolvenzmasse zu sichern und eine mögliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage während des laufenden Verfahrens zu verhindern.
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Anna Kuleba aus Oldenburg bestellt. Sie übernimmt ab sofort die Überwachung sämtlicher finanzieller Abläufe und ist ermächtigt, eingehende Zahlungen entgegenzunehmen und Forderungen zu prüfen. Gleichzeitig wurden die Schuldner der Gesellschaft angewiesen, künftig nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Damit wird sichergestellt, dass Gelder ausschließlich an die Verwalterin fließen und nicht an die Schuldnerin selbst.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Zudem enthält die Entscheidung eine ausführliche Rechtsmittelbelehrung. Hierin wird erläutert, dass die Antragstellerin – sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch Gläubiger – innerhalb einer zweiwöchigen Notfrist sofortige Beschwerde einlegen können. Die formalen Anforderungen, die einzuhaltenden Fristen sowie die zulässigen Einreichungswege werden detailliert dargestellt.
Mit dem Beschluss vom 27. November 2025 hat das Amtsgericht Oldenburg die Hausarztzentrum fidelus Nord MVZ GmbH in eine Phase der strengen Aufsicht überführt, in der die wirtschaftlichen Verhältnisse stabilisiert und die Voraussetzungen für eine mögliche Eröffnung des Insolvenzverfahrens sorgfältig geprüft werden.