Im Verfahren mit dem Aktenzeichen 1507 IN 1227/25 hat das Insolvenzgericht München über den Insolvenzantrag der Mair Christian Immobilien GmbH entschieden. Die Gesellschaft mit Sitz in Unterschleißheim, eingetragen unter HRB 121413 und vertreten durch Geschäftsführerin Kayser Agnes Njeru, ist im Bereich der Immobilienvermittlung, der Nachweis- und Abschlussvermittlung von Grundstücks- und Raumverträgen sowie der Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben tätig.
Mit Beschluss vom 14. November 2025 wurde der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen. Das Gericht stellte fest, dass die vorhandenen Mittel nicht ausreichen, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Diese Entscheidung bedeutet, dass eine geordnete Durchführung des Verfahrens nicht möglich ist und damit auch keine Insolvenzmasse zur Verteilung an Gläubiger bereitsteht. Für Gläubiger ist dies regelmäßig gleichbedeutend mit dem vollständigen Ausfall ihrer Forderungen.
Dem Beschluss ist eine ausführliche Rechtsbehelfsbelehrung beigefügt. Danach kann innerhalb einer zweiwöchigen Notfrist die sofortige Beschwerde beim Amtsgericht München eingelegt werden. Maßgeblich für den Beginn dieser Frist ist das jeweils zuerst eintretende Ereignis: Verkündung, Zustellung oder die öffentliche Bekanntmachung im Internet. Zudem enthält die Belehrung alle Hinweise zu Form und Einreichung einer Beschwerde, einschließlich der Möglichkeit der elektronischen Übermittlung gemäß den Vorgaben der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung.
Mit dem Beschluss vom 14. November 2025 endet das Insolvenzantragsverfahren der Mair Christian Immobilien GmbH bereits in seiner Anfangsphase, da eine zur Verfahrensführung notwendige Masse nicht vorhanden ist.