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Vorläufige Verwaltung im Verfahren der Vivet 1 Immobilien GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Verfahren mit dem Aktenzeichen 8 IN 939/25 hat das Insolvenzgericht Offenbach am Main einen weiteren wichtigen Schritt im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Vivet 1 Immobilien GmbH vollzogen. Die Gesellschaft mit Sitz in der Vogtlandstraße 8 in Gera, eingetragen beim Amtsgericht Jena unter HRB 514619 und vertreten durch ihren Geschäftsführer Matteo Colusso aus Dreieich, steht damit unter der unmittelbaren Kontrolle eines vorläufigen Insolvenzverwalters.

Am 24. November 2025 um 14 Uhr und fünf Minuten ordnete das Gericht die vorläufige Verwaltung des Vermögens an. Diese Entscheidung bedeutet, dass Verfügungen der Antragstellerin ab diesem Zeitpunkt nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters rechtswirksam vorgenommen werden dürfen. Damit stellt das Gericht sicher, dass die finanziellen Interessen der Gläubiger geschützt und mögliche Vermögensverschiebungen verhindert werden.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt aus Frankfurt am Main bestellt. Seine Kanzlei an der Bockenheimer Landstraße steht als zentrale Anlaufstelle bereit; telefonische und schriftliche Erreichbarkeit sind ausdrücklich benannt, sodass Beteiligte frühzeitig den Kontakt suchen können, um offene Fragen oder erforderliche Abstimmungen zu klären.

Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Offenbach am Main eingesehen werden. Die Anordnung wurde am 24. November 2025 erlassen und markiert einen entscheidenden Moment im weiteren Verlauf des Verfahrens.

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