Im Verfahren mit dem Aktenzeichen 253 IN 88/25 hat das Amtsgericht Dortmund am Abend des 25. November 2025 eine maßgebliche Entscheidung im Insolvenzeröffnungsverfahren über die D. C. Immobiliendienstleistung GmbH getroffen. Die Gesellschaft mit Sitz an der Bornstraße in Dortmund, eingetragen unter HRB 28574 und geführt von Geschäftsführer Dogan Çiftci, ist im Bereich Generalunternehmung, Projektentwicklung sowie Erwerb und Verwaltung von Immobilien tätig und steht nun unter strenger insolvenzrechtlicher Kontrolle.
Um 18 Uhr und 24 Minuten ordnete das Gericht die vorläufige Verwaltung des Vermögens an. Damit dürfen eigenständige Verfügungen der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters vorgenommen werden. Diese Maßnahme dient in erster Linie dem Schutz der Vermögenswerte und soll verhindern, dass während des laufenden Prüfungsverfahrens finanzielle Nachteile entstehen oder Vermögenssubstanz verloren geht.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Markus van Marwyk aus Dortmund bestellt. Er übernimmt ab sofort die Überwachung der wirtschaftlichen Aktivitäten sowie die Sicherung der Konten und Forderungen. Gleichzeitig richtet sich der Beschluss an sämtliche Drittschuldner der Gesellschaft: Ihnen ist es untersagt, weiterhin Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen sind sie verpflichtet, Leistungen nur noch an den vorläufigen Verwalter zu erbringen. Dieser ist ausdrücklich ermächtigt, Bankguthaben sowie sonstige Forderungen einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Mit dieser Anordnung hat das Amtsgericht Dortmund am 25. November 2025 einen entscheidenden Schritt eingeleitet, um die finanzielle Lage der D. C. Immobiliendienstleistung GmbH zu sichern und eine geordnete Fortführung beziehungsweise Prüfung der Eröffnungsvoraussetzungen zu gewährleisten.