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Umfassende Sicherungsmaßnahmen im Verfahren der Trust Quality GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Verfahren mit dem Aktenzeichen 3606 IN 5720/25 hat das Insolvenzgericht Charlottenburg eine weitreichende Entscheidung getroffen, die die Trust Quality GmbH mit Sitz am Paul-Lincke-Ufer in Berlin unmittelbar betrifft. Die Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister unter HRB 243375 und vertreten durch Metehan Karakus sowie Geschäftsführer Eyüp Bektas, befindet sich in einem Stadium, in dem der Schutz des noch vorhandenen Vermögens höchste Priorität hat.

Am 25. November 2025 um elf Uhr wurde zum Schutz der Insolvenzmasse eine umfassende Sicherungsanordnung erlassen. Das Gericht untersagte sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin, sofern nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Bereits laufende Vollstreckungsschritte müssen ruhen, um weitere finanzielle Belastungen abzuwenden.

Gleichzeitig wurde Rechtsanwalt Frank Brachwitz aus Berlin zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Seine Aufgabe besteht darin, das Vermögen der Schuldnerin zu überwachen, zu sichern und den tatsächlichen Bestand der Masse zu klären. Mit der Anordnung geht ein erheblicher Eingriff in die wirtschaftliche Handlungsfreiheit der Schuldnerin einher. Eigene Verfügungen über Vermögensgegenstände sind nur noch mit seiner Zustimmung wirksam, ein zentraler Mechanismus zur Verhinderung weiterer Vermögensminderungen.

Besonders einschneidend ist das vom Gericht ausgesprochene Verbot für die Schuldnerin, über ihre Bankkonten oder bestehende Außenstände zu verfügen. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über diese Bereiche geht vollständig auf den vorläufigen Verwalter über, der zugleich ermächtigt wurde, Forderungen einzuziehen, eingehende Zahlungen entgegenzunehmen und erforderliche Sonderkonten einzurichten. Kreditinstitute müssen ihm Auskünfte erteilen, während Drittschuldner angewiesen sind, ausschließlich an ihn zu leisten.

Dem Verwalter wurden zudem weitreichende Rechte zur Prüfung der betrieblichen Verhältnisse eingeräumt. Er darf die Geschäftsräume betreten, Einsicht in Unterlagen verlangen und sämtliche Informationen einholen, die zur Sicherung der Masse notwendig sind. Die Schuldnerin ist verpflichtet, ihn hierbei uneingeschränkt zu unterstützen.

Die Entscheidung wird elektronisch veröffentlicht und bleibt dort für die Dauer ihrer Wirksamkeit gespeichert, mit anschließender fristgerechter Löschung entsprechend der insolvenzrechtlichen Bestimmungen. Zudem enthält der Beschluss eine ausführliche Rechtsbehelfsbelehrung, die erläutert, unter welchen Voraussetzungen eine sofortige Beschwerde möglich ist und welche formellen Anforderungen hierfür gelten.

Erlassen wurde die Anordnung vom Amtsgericht Charlottenburg am 25. November 2025 und stellt einen wesentlichen Schritt im weiteren Verlauf des Insolvenzeröffnungsverfahrens dar.

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