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Eröffnungsantrag der Nesmuk Beteiligungs GmbH mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Verfahren mit dem Aktenzeichen 504 IN 2/25 hat das Insolvenzgericht Wuppertal eine Entscheidung getroffen, die das Insolvenzeröffnungsverfahren über die Nesmuk Beteiligungs GmbH abschließt, bevor es formal beginnen konnte. Die Gesellschaft, ansässig an der Burgstraße in Solingen und eingetragen im Handelsregister unter HRB 25126, wurde von ihrem Geschäftsführer Stephan Borchert vertreten.

Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, den die Schuldnerin am 20. Dezember 2024 gestellt und der das Gericht am 2. Januar 2025 erreicht hatte, wurde am 25. November 2025 mangels Masse abgewiesen. Diese Entscheidung erfolgt in Fällen, in denen selbst die Verfahrenskosten nicht gedeckt werden können und somit die Durchführung eines Insolvenzverfahrens ausgeschlossen ist. Sie macht zugleich deutlich, dass die wirtschaftliche Lage des Unternehmens so weit erschöpft ist, dass weder eine geordnete Abwicklung noch eine Verteilung an Gläubiger möglich erscheint.

Mit dem Beschluss des Amtsgerichts Wuppertal vom 25. November 2025 endet das Verfahren in seiner Vorstufe und hinterlässt für Gläubiger wie auch für die Schuldnerin die ernüchternde Erkenntnis einer vollständig fehlenden finanziellen Grundlage für ein Insolvenzverfahren.

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