Unter dem Aktenzeichen 1 IN 120/25 hat das Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße am 24. November 2025 um 12:00 Uhr eine weitreichende Entscheidung im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Juwelier Geniva oHG getroffen. Das Traditionsunternehmen mit Sitz in der Hauptstraße 90 in Neustadt, im Handelsregister Ludwigshafen unter HRA 62163 geführt, wird von den persönlich haftenden Gesellschaftern Alisha-Laura Schlick und Anton Dupke vertreten.
Angesichts der wirtschaftlichen Lage ordnete das Gericht die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin an. Damit verliert die oHG vorerst das alleinige Recht, über ihr Vermögen zu verfügen. Fortan sind sämtliche Verfügungen nur noch mit Zustimmung des gerichtlich bestellten vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum Verwalter wurde Rechtsanwalt Hagen Straßburg von Martini Rechtsanwälte Part mbB in Mannheim berufen.
Für Gläubiger und Vertragspartner bedeutet die Entscheidung eine klare Weisung: Zahlungen dürfen ausschließlich unter Beachtung der gerichtlichen Anordnung erfolgen, andernfalls entfalten sie keine schuldbefreiende Wirkung. Der vorläufige Insolvenzverwalter übernimmt ab sofort die Aufgabe, das Vermögen zu sichern und mögliche Perspektiven für das Unternehmen zu prüfen.
Der vollständige Beschluss ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts einsehbar. Gegen die Entscheidung steht der Antragstellerin – sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch Gläubigern – das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde offen, einzureichen innerhalb der zweiwöchigen gesetzlichen Frist beim Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße.
Mit der Anordnung ist ein entscheidender Schritt im weiteren Verlauf des Verfahrens gesetzt, der darüber entscheiden wird, ob eine Fortführung des Unternehmens möglich bleibt oder eine reguläre Verfahrenseröffnung folgt.