Unter dem Aktenzeichen 3613 IN 5386/25 hat das Amtsgericht Charlottenburg am 22. November 2025 einen weitreichenden Beschluss im Verfahren über die Ahmodes Cars Berlin GmbH gefasst. Das in Berlin ansässige Unternehmen, geführt von Geschäftsführerin Abir Meraie und im Handelsregister unter HRB 192656 eingetragen, steht seit geraumer Zeit unter wirtschaftlichem Druck. Nun greift das Gericht ein, um die Vermögenslage des Unternehmens bis zur endgültigen Entscheidung abzusichern.
Zentraler Bestandteil des Beschlusses ist die Bestellung von Rechtsanwalt Joachim Voigt-Salus zum vorläufigen Insolvenzverwalter. Der erfahrene Jurist erhält damit umfassende Kontroll- und Eingriffsrechte, während die Schuldnerin selbst nur noch eingeschränkt über ihr Vermögen verfügen darf. Sämtliche Verfügungen werden erst dann wirksam, wenn der vorläufige Insolvenzverwalter zustimmt – eine Maßnahme, die der Stabilisierung und Sicherung der möglicherweise späteren Insolvenzmasse dient.
Flankierend dazu ordnet das Gericht einen sofortigen Stopp aller Vollstreckungsmaßnahmen an, sofern keine unbeweglichen Vermögenswerte betroffen sind. Bereits eingeleitete Schritte werden ausgesetzt. Darüber hinaus wird dem vorläufigen Insolvenzverwalter gestattet, Bankguthaben sowie sonstige Forderungen des Unternehmens einzuziehen und ein spezielles Insolvenzsonderkonto einzurichten, wie es die einschlägige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vorsieht.
Auch gegenüber Drittschuldnern zieht das Gericht klare Grenzen: Zahlungen an die Ahmodes Cars Berlin GmbH sind ab sofort untersagt und dürfen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter geleistet werden. Um seine Tätigkeit wirksam ausüben zu können, erhält dieser zudem das Recht, Geschäftsräume zu betreten, Unterlagen einzusehen sowie Auskünfte bei Banken und weiteren Stellen einzuholen.
Mit dieser Entscheidung schafft das Insolvenzgericht einen strukturierten Rahmen, der eine sorgfältige Prüfung der Vermögenslage ermöglicht und eine geordnete Abwicklung oder Fortführung des Unternehmens vorbereitet. Die Veröffentlichung des Beschlusses im elektronischen Informationssystem bleibt für die Dauer der Sicherungsmaßnahmen bestehen.
Wie üblich steht Beteiligten der Rechtsweg im Rahmen der sofortigen Beschwerde offen – die Fristen und Formalien sind im Beschluss detailliert erläutert.