Aktenzeichen: 613 IN 429/25
Das Amtsgericht Aschaffenburg hat am 25. November 2025 eine weitreichende Entscheidung im Insolvenzeröffnungsverfahren über die Klingenberg Real Estate GmbH getroffen. Die Gesellschaft, die unter der Handelsregisternummer HRB 227 beim Amtsgericht Aschaffenburg geführt wird und ihren Sitz in der Trennfurter Straße 38 in Klingenberg hat, steht seit geraumer Zeit im Fokus gerichtlicher Maßnahmen. Besonders brisant: Beide Geschäftsführer, Suriya und Surasak Leelalertsuphakun, sind unbekannten Aufenthalts – eine Konstellation, die das Verfahren zusätzlich erschwert.
Um das vorhandene Vermögen der Gesellschaft vor weiteren Risiken, insbesondere vor einer möglichen Vermögensverschiebung, zu schützen, wurde um 11:30 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung nach den Vorgaben der §§ 21, 22 InsO angeordnet. Damit greift das Gericht regulierend ein, noch bevor über die eigentliche Insolvenzeröffnung entschieden wird.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht Rechtsanwalt André Zöller aus Aschaffenburg. Er übernimmt ab sofort die Verantwortung für die Sicherung der Masse. Ein zentraler Bestandteil der gerichtlichen Anordnung ist die Einschränkung der Verfügungsmacht: Die Gesellschaft darf keine Vermögensentscheidungen mehr ohne die Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters treffen. Dies umfasst insbesondere das Einziehen von Außenständen, die nun ausschließlich durch den Insolvenzverwalter erfolgen dürfen.
Mit diesen Maßnahmen soll verhindert werden, dass der verbliebene Bestand des Unternehmens weiter schrumpft oder Gläubiger benachteiligt werden. Die gerichtliche Entscheidung dient damit sowohl der geordneten Verfahrensführung als auch dem Schutz aller Beteiligten.
Die formelle Beschwerdemöglichkeit steht wie gesetzlich vorgesehen offen. Rechtsmittel können innerhalb von zwei Wochen beim Amtsgericht Aschaffenburg eingelegt werden.
Amtsgericht Aschaffenburg, 25.11.2025