Unter dem Aktenzeichen 56 IN 387/25 hat das Amtsgericht Flensburg am 24. November 2025 um 13:15 Uhr einen weitreichenden Beschluss im Insolvenzeröffnungsverfahren gegen die Dammwärter GmbH erlassen. Das Unternehmen mit Sitz An der Startbahn 2 in Sylt/Tinnum, geführt von den Geschäftsführern Andreas Kammholz und Henning Lehmann, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Flensburg unter HRB 14089 FL eingetragen.
Um das Vermögen des Unternehmens vor weiteren wirtschaftlichen Verlusten zu schützen, ordnete das Gericht die vorläufige Insolvenzverwaltung an. Zugleich wurde Rechtsanwalt Sven Hentschel aus Flensburg zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Er übernimmt damit eine zentrale Rolle bei der Stabilisierung der Vermögensverhältnisse und der Vorbereitung einer möglichen Verfahrenseröffnung.
Mit dem Beschluss geht für die Geschäftsführung eine deutliche Einschränkung der Handlungsbefugnisse einher: Alle Verfügungen über das Vermögen der Schuldnerin sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Dies umfasst ausdrücklich auch die Einziehung von Außenständen. Darüber hinaus dürfen Drittschuldner künftig ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten; Zahlungen an die Gesellschaft selbst entfalten keine schuldbefreiende Wirkung mehr.
Der Insolvenzverwalter erhält zusätzlich die Befugnis, Insolvenzsonderkonten für die spätere Masse zu eröffnen und zu führen, um eingehende Gelder rechtssicher zu verwalten. Damit wird sichergestellt, dass die finanziellen Mittel des Unternehmens geordnet und getrennt vom übrigen Zahlungsverkehr geführt werden.
Parallel dazu hat das Gericht sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin – soweit keine Immobilien betroffen sind – einstweilen eingestellt. Diese Maßnahme soll verhindern, dass einzelne Gläubiger durch Vollstreckungen das noch vorhandene Vermögen schmälern und so die Gleichbehandlung aller Beteiligten gefährdet wird.
Die Entscheidung markiert einen wichtigen Schritt im Verfahren und legt den Grundstein dafür, dass die wirtschaftlichen Strukturen der Dammwärter GmbH transparent aufgearbeitet und die nächsten Verfahrensschritte geordnet vorbereitet werden können.
Beschwerden gegen den Beschluss können innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist beim Amtsgericht Flensburg eingelegt werden.