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Insolvenzantrag der Erste-Capital-Invest UG mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Unter dem Aktenzeichen 59 IN 406/25 hat das Amtsgericht Halle (Saale) eine Entscheidung getroffen, die das weitere Schicksal der Erste-Capital-Invest UG (haftungsbeschränkt) besiegelt. Das Unternehmen mit Sitz in der Freiimfelder Straße in Halle, vertreten durch Geschäftsführerin Elfi Wacker, hatte sich einem Insolvenzantragsverfahren zu stellen – doch zur Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens wird es nicht mehr kommen.

Am 21. November 2025 entschied das Gericht, den Antrag mangels Masse abzuweisen. Damit stellte es fest, dass das Unternehmen nicht über genügend Vermögenswerte verfügt, um selbst die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Diese Entscheidung nach § 26 Abs. 1 InsO bedeutet faktisch das Aus für die betroffene Gesellschaft, da weder eine geordnete Abwicklung noch eine gerichtliche Sanierung stattfinden kann.

Für Beteiligte und Betroffene bleibt die Möglichkeit, den vollständigen Beschluss in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts einzusehen. Zudem weist das Gericht darauf hin, dass gegen diese Entscheidung die sofortige Beschwerde möglich ist – vorausgesetzt, die Beschwerdeführenden sehen sich in ihren Rechten beeinträchtigt.

Die Frist hierfür beträgt zwei Wochen und beginnt mit Zustellung oder Verkündung der Entscheidung. Erfolgt die Bekanntmachung zusätzlich öffentlich, ist das früheste Ereignis ausschlaggebend. Die Beschwerde muss schriftlich oder zu Protokoll eingelegt und ordnungsgemäß unterzeichnet werden.

Parallel besteht eine weitere Beschwerdemöglichkeit gegen die Festsetzung des Gegenstandswerts, sofern dieser den Betrag von 200 Euro überschreitet und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Mit der Abweisung des Insolvenzantrags endet für die Erste-Capital-Invest UG ein Kapitel, das bereits mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten begann – und nun rechtlich besiegelt wurde.

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