Unter dem Aktenzeichen 52 IN 352/25 hat das Amtsgericht Arnsberg eine weitreichende Entscheidung im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Cobar Europe B.V. getroffen. Das niederländische Unternehmen, eingetragen bei der Handelskammer Eindhoven und mit Sitz in Breda, ist insbesondere durch seine Tätigkeit im Bereich Lötmittel und Elektronikchemie international bekannt. Vertreten wird die Gesellschaft durch ihren Geschäftsführer Heinrich Josef Maria Jost, wohnhaft in Balve.
Am 24. November 2025 wurde um 09:31 Uhr eine vorläufige Insolvenzverwaltung eingerichtet. Mit dieser Maßnahme soll das Vermögen der Schuldnerin gesichert werden, bis über die eigentliche Eröffnung des Insolvenzverfahrens entschieden wird. Das Gericht bestellte Dr. Jan Janßen aus Köln zum vorläufigen Insolvenzverwalter – ein erfahrener Insolvenzrechtsexperte, der ab sofort die Kontrolle über sämtliche Vermögenswerte übernimmt.
Die Anordnung sieht vor, dass Verfügungen der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Diese Einschränkung betrifft das gesamte Vermögen, einschließlich Bankkonten und Forderungen. Um eine geordnete Sicherung der finanziellen Mittel zu gewährleisten, ist Dr. Janßen zudem ermächtigt, vorhandene Guthaben einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Eine weitere wichtige Maßnahme: Den sogenannten Drittschuldnern – also all jenen, die Zahlungen an die Cobar Europe B.V. zu leisten hätten – wurde ausdrücklich untersagt, weiterhin an das Unternehmen selbst zu zahlen. Stattdessen sind sie angehalten, ausschließlich unter Beachtung der gerichtlichen Anordnung an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. Diese Regelung soll verhindern, dass Mittel unkontrolliert abfließen.
Mit dieser Entscheidung schafft das Amtsgericht Arnsberg einen stabilisierenden Rahmen, um das Vermögen des internationalen Unternehmens zu sichern und die Voraussetzungen für eine mögliche Verfahrenseröffnung zu prüfen.