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FMA-Warnung: NV GEVOLGD ohne Berechtigung für Bankgeschäfte

olenchic (CC0), Pixabay

Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) spricht eine deutliche Warnung vor dem Anbieter „NV GEVOLGD“ aus. Nach aktuellen Erkenntnissen tritt das Unternehmen im Internet auf und bietet potenziellen Kunden Bankdienstleistungen an, ohne dafür die in Österreich zwingend erforderliche Konzession zu besitzen.

Betroffene Angaben des Anbieters

Keinerlei Berechtigung für Bankgeschäfte

Die FMA stellt fest, dass NV GEVOLGD nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte im Sinne des österreichischen Bankwesengesetzes (BWG) anzubieten oder durchzuführen.
Besonders betroffen ist das Kreditgeschäft gemäß § 1 Abs. 1 Z 3 BWG, das nur mit einer offiziellen Bewilligung betrieben werden darf.

Warnhinweis für Verbraucherinnen und Verbraucher

Da der Anbieter ohne behördliche Erlaubnis agiert, besteht für Kundinnen und Kunden ein erhöhtes Risiko, Opfer von finanziellen Fehlentwicklungen oder betrügerischen Machenschaften zu werden. Zahlungen oder Geschäftsabschlüsse mit nicht konzessionierten Unternehmen können zu erheblichen finanziellen Verlusten führen, da kein aufsichtsrechtlicher Schutz besteht.

Rechtsgrundlage der Veröffentlichung

Diese Warnmeldung der FMA erfolgt gemäß § 4 Abs. 7 Bankwesengesetz (BWG), der es der Behörde erlaubt, die Öffentlichkeit über Unternehmen zu informieren, die Bankgeschäfte ohne erforderliche Genehmigung anbieten.

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