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BaFin warnt vor Kryptoplattform-Reihe – „Erzielen Sie tägliche Gewinne mit [Name] – Die ultimative Kryptowährungs-Intelligenzsoftware“

geralt (CC0), Pixabay

Die BaFin weist auf eine neue Reihe nahezu identischer Websites hin, die angeblich mit „KI-gestützter Kryptowährungs-Intelligenzsoftware“ tägliche Gewinne versprechen. In Wirklichkeit bieten die Betreiber laut BaFin unerlaubte Kryptowerte-Dienstleistungen an.

Typischer Aufbau der Websites

Die Seiten beginnen fast immer mit dem Satz:

„Erzielen Sie tägliche Gewinne mit [Name] – Die ultimative Kryptowährungs-Intelligenzsoftware“

Gemeinsame Merkmale:

  • Kein Impressum

  • Fiktive oder anonyme Betreiber

  • Gleicher Aufbau, gleiches Design, identische Inhalte

  • Keine BaFin-Erlaubnis

  • Nutzung von KI-, Algorithmus- und „tägliche Gewinne“-Versprechen als Köder

Damit verfolgen die Plattformen offenbar das Ziel, Anleger in nicht regulierte und hochriskante Kryptodienstleistungen zu locken.

Bekannte Domains

Die BaFin listet u. a. folgende Websites:

bitcoinaxion(.)com
bitcoinglorix(.)com
bitcoinluminix(.)com
bitcoinomnix(.)com
bitcoinquantara(.)com
bitcoinvionix(.)com
immediate-evex(.)ai
immediateewave(.)com
immediatexrise(.)com
immediatextrade(.)com
immediatezenx(.)com
instantedge(.)io
quantumai(.)org
voltix-momentum(.)ai
yuanglobal(.)io
yuaninternational(.)com
…und weitere.

Erkennungsmuster wie „bitcoin + Fantasiename“, „immediate“, „quantum“, „momentum“, „xtrade“, „ai“ oder „io“ deuten auf ganze Serien automatisierter Scam-Domainfamilien hin.

Warum Anleger besonders vorsichtig sein müssen

Diese Seiten setzen auf typische Betrugstaktiken:

  • Versprechen täglicher, garantierter Gewinne

  • Bezug auf künstliche Intelligenz, um Seriosität zu suggerieren

  • Schnelle Weiterleitung zu nicht regulierten Trading-Plattformen

  • Später häufig Forderungen nach „Steuern“, „Gebühren“ oder „Freischaltungen“

  • Keine Möglichkeit, eingezahltes Geld real auszuzahlen

Einmal überwiesenes Geld ist in solchen Konstrukten meist endgültig verloren.

Rechtlicher Hintergrund

Für das Angebot von Kryptowerte-Dienstleistungen ist nach deutschem Recht eine Erlaubnis der BaFin nötig. Die genannten Plattformen verfügen über diese Genehmigung nicht.

Die BaFin rät dazu:

  • Websites immer in der Unternehmensdatenbank zu prüfen

  • misstrauisch zu sein, wenn mit KI-Software, täglichen Gewinnen oder vollautomatischem Handel geworben wird

  • niemals persönliche Daten über Kontaktformulare unbekannter Seiten einzugeben

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