Die BaFin warnt erneut vor einer großen Reihe nahezu identischer Websites, die angeblich KI-gestützte Geldanlage anbieten. Die Seiten beginnen fast immer mit dem gleichen Werbesatz:
„[Name] – KI-gestützte Geldanlage für alle, die smart investieren wollen“
Doch hinter diesem modernen Versprechen steckt laut BaFin kein regulierter Anbieter. Stattdessen vermitteln die Betreiber unerlaubte Finanz-, Wertpapier- oder Kryptodienstleistungen, ohne eine erforderliche Erlaubnis.
Auffällige Merkmale der Seiten
Die BaFin nennt typische Gemeinsamkeiten der gelisteten Websites:
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Kein Impressum
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Fiktive oder unbekannte Betreiber
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Nahezu identischer Aufbau und identische Inhalte
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Keine BaFin-Genehmigung
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Fokus auf KI-Begriffe und moderne Schlagworte wie „Smart Investing“, „AI“ oder „GPT“
Die angebliche KI-Geldanlage dient demnach vor allem als Köder, um Anleger auf nicht regulierte Plattformen zu locken.
Warum diese Angebote gefährlich sind
Wer seine Daten auf solchen Seiten eingibt, erhält häufig:
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aggressive Anrufe,
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Aufforderungen zu Einzahlungen,
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Versprechen hoher Renditen,
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später Forderungen nach angeblichen Gebühren oder Steuern.
Einzahlungen auf solchen nicht beaufsichtigten Plattformen sind extrem risikoreich – oft ist das eingezahlte Geld nicht mehr rückholbar.
Beispiele der gemeldeten Websites
Die BaFin listet über 100 Domains, darunter:
achsegainlux(.)de
amidrakonikex(.)de
bitcoinmorphix(.)de
broker-trading(.)de
cryntoxel(.)de
finezorapexex(.)de
fortunixai(.)de
geldbotaiex(.)de
goldstreamcapital(.)de
hypertraderaigpt(.)de
klarnium(.)de
lucrabotgptplatform(.)org
meteorprofit(.)de
nexopromixbotex(.)de
nexorimaiex(.)de
quantumapexaiex(.)de
smartnextaiapp(.)de
trustflowieuxex(.)de
volmargrowthbeacon(.)de
wovirafinex(.)de
…und viele weitere.
Besonders auffällig: immer wiederkehrende Muster wie „AI“, „bot“, „gpt“, „core“, „nex“, „proex“, „investex“ oder „finex“. Diese Serien ähneln industriell generierten Domainlisten.
Rechtlicher Hintergrund
In Deutschland gilt:
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Wer Bankgeschäfte,
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Finanzdienstleistungen,
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Wertpapierdienstleistungen oder
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Kryptowerte-Dienstleistungen
anbietet, benötigt eine offizielle Erlaubnis/Zulassung der BaFin.
Die genannten Plattformen besitzen diese Erlaubnis nicht.
Die BaFin empfiehlt Anlegern, jedes Unternehmen in der Unternehmensdatenbank zu überprüfen – besonders wenn die Website mit KI-Begriffen oder ungewöhnlich hohen Renditeversprechen wirbt.