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BaFin warnt vor Plattformreihe mit KI-Slogan – Verdacht auf unerlaubte Finanz- und Kryptodienstleistungen

Pixaline (CC0), Pixabay

Die BaFin warnt erneut vor einer großen Reihe nahezu identischer Websites, die angeblich KI-gestützte Geldanlage anbieten. Die Seiten beginnen fast immer mit dem gleichen Werbesatz:

„[Name] – KI-gestützte Geldanlage für alle, die smart investieren wollen“

Doch hinter diesem modernen Versprechen steckt laut BaFin kein regulierter Anbieter. Stattdessen vermitteln die Betreiber unerlaubte Finanz-, Wertpapier- oder Kryptodienstleistungen, ohne eine erforderliche Erlaubnis.

Auffällige Merkmale der Seiten

Die BaFin nennt typische Gemeinsamkeiten der gelisteten Websites:

  • Kein Impressum

  • Fiktive oder unbekannte Betreiber

  • Nahezu identischer Aufbau und identische Inhalte

  • Keine BaFin-Genehmigung

  • Fokus auf KI-Begriffe und moderne Schlagworte wie „Smart Investing“, „AI“ oder „GPT“

Die angebliche KI-Geldanlage dient demnach vor allem als Köder, um Anleger auf nicht regulierte Plattformen zu locken.

Warum diese Angebote gefährlich sind

Wer seine Daten auf solchen Seiten eingibt, erhält häufig:

  • aggressive Anrufe,

  • Aufforderungen zu Einzahlungen,

  • Versprechen hoher Renditen,

  • später Forderungen nach angeblichen Gebühren oder Steuern.

Einzahlungen auf solchen nicht beaufsichtigten Plattformen sind extrem risikoreich – oft ist das eingezahlte Geld nicht mehr rückholbar.

Beispiele der gemeldeten Websites

Die BaFin listet über 100 Domains, darunter:

achsegainlux(.)de
amidrakonikex(.)de
bitcoinmorphix(.)de
broker-trading(.)de
cryntoxel(.)de
finezorapexex(.)de
fortunixai(.)de
geldbotaiex(.)de
goldstreamcapital(.)de
hypertraderaigpt(.)de
klarnium(.)de
lucrabotgptplatform(.)org
meteorprofit(.)de
nexopromixbotex(.)de
nexorimaiex(.)de
quantumapexaiex(.)de
smartnextaiapp(.)de
trustflowieuxex(.)de
volmargrowthbeacon(.)de
wovirafinex(.)de
…und viele weitere.

Besonders auffällig: immer wiederkehrende Muster wie „AI“, „bot“, „gpt“, „core“, „nex“, „proex“, „investex“ oder „finex“. Diese Serien ähneln industriell generierten Domainlisten.

Rechtlicher Hintergrund

In Deutschland gilt:

  • Wer Bankgeschäfte,

  • Finanzdienstleistungen,

  • Wertpapierdienstleistungen oder

  • Kryptowerte-Dienstleistungen

anbietet, benötigt eine offizielle Erlaubnis/Zulassung der BaFin.

Die genannten Plattformen besitzen diese Erlaubnis nicht.

Die BaFin empfiehlt Anlegern, jedes Unternehmen in der Unternehmensdatenbank zu überprüfen – besonders wenn die Website mit KI-Begriffen oder ungewöhnlich hohen Renditeversprechen wirbt.

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